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Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 11:03
von strange
Ihr Lieben,

das Leben in einer Anwaltskanzlei bietet täglich neue Überraschungen.

Ich soll heute Beratungshilfe abrechnen. Beratungshilfeschein "Beratung hinsichtlich evtl. Regelinsolvenzverfahren" liegt vor. Antragsteller sind Eheleute :-| Ich hab noch niemals was davon gehört, dass Eheleute einen Insolvenzantrag gemeinsam stellen können. Ich möchte eigentlich 2 Beratungen abrechnen. Geht das denn?

LG, strange

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 11:18
von Anahid
Läuft der Beratungshilfeschein auf die Eheleute?

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 11:50
von strange
ja :?

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 12:52
von Anahid
Dann kannst Du nur eine Abrechnung machen. 1 Schein = 1 Abrechnung

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 13:34
von strange
schade :/ aber ich kann eine Erhöhung gem. 1008 geltend machen, oder? 35,- € + 10,50 € macht 45,50 €?

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 14:06
von Liesel
Nein, Beratungsgebühr erhöht sich durch mehrere Auftraggeber nicht. :?

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 14:12
von elise98de
Meinste nicht Liesel. Ich glaube mich zu erinnern, dass das bei unserem Gericht schon einmal durchging, wenn beide im Schein drin stehen bzw. es für beide beantragt wird.

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 14:16
von Liesel
Jo, hab bisher auch immer mit Erhöhung beanragt und von unserem Gericht auch ausnahmslos erhalten.

Nachdem ich jetzt von einem anderen Gericht die Festsetzung bekommen habe, in welcher die Erhöhung mit der Begründung zurückgewiesen wurde, daß die Erhöhungsgebühr nur auf die VG und GeschG anzuwenden ist, hab ich mal im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> nachgeschaut. Ist tatsächlich so.

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 14:20
von elise98de
Naja, so lange unsere liebe Rechtspflegerin hier in MEI das noch so macht, will ich mich mal nicht beschweren. Danke für die Info, Liesel. :knutsch

Re: Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

Verfasst: 12.12.2013, 14:32
von Adora Belle
hat für uns das KG schon 2007 entschieden.