Beratung wg. Regelinsolvenzverfahren Eheleute

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strange
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#1

12.12.2013, 11:03

Ihr Lieben,

das Leben in einer Anwaltskanzlei bietet täglich neue Überraschungen.

Ich soll heute Beratungshilfe abrechnen. Beratungshilfeschein "Beratung hinsichtlich evtl. Regelinsolvenzverfahren" liegt vor. Antragsteller sind Eheleute :-| Ich hab noch niemals was davon gehört, dass Eheleute einen Insolvenzantrag gemeinsam stellen können. Ich möchte eigentlich 2 Beratungen abrechnen. Geht das denn?

LG, strange
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Thomas Manegold
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#2

12.12.2013, 11:18

Läuft der Beratungshilfeschein auf die Eheleute?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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strange
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#3

12.12.2013, 11:50

ja :?
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Thomas Manegold
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#4

12.12.2013, 12:52

Dann kannst Du nur eine Abrechnung machen. 1 Schein = 1 Abrechnung
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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strange
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#5

12.12.2013, 13:34

schade :/ aber ich kann eine Erhöhung gem. 1008 geltend machen, oder? 35,- € + 10,50 € macht 45,50 €?
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#6

12.12.2013, 14:06

Nein, Beratungsgebühr erhöht sich durch mehrere Auftraggeber nicht. :?
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#7

12.12.2013, 14:12

Meinste nicht Liesel. Ich glaube mich zu erinnern, dass das bei unserem Gericht schon einmal durchging, wenn beide im Schein drin stehen bzw. es für beide beantragt wird.
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#8

12.12.2013, 14:16

Jo, hab bisher auch immer mit Erhöhung beanragt und von unserem Gericht auch ausnahmslos erhalten.

Nachdem ich jetzt von einem anderen Gericht die Festsetzung bekommen habe, in welcher die Erhöhung mit der Begründung zurückgewiesen wurde, daß die Erhöhungsgebühr nur auf die VG und GeschG anzuwenden ist, hab ich mal im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> nachgeschaut. Ist tatsächlich so.
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#9

12.12.2013, 14:20

Naja, so lange unsere liebe Rechtspflegerin hier in MEI das noch so macht, will ich mich mal nicht beschweren. Danke für die Info, Liesel. :knutsch
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#10

12.12.2013, 14:32

hat für uns das KG schon 2007 entschieden.
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