PKH Erklärung bei neuer Selbständigkeit und USt-Befreiung

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Sodoku
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#1

18.09.2013, 12:08

Hallo Ihr,
könnt Ihr mir vielleicht sagen, was ich für Unterlagen einreichen soll für die Erklärung über die wirtschafltichen Verhältnisse (PKH) bei einem gerade mal seit April selbstständigen Mandanten? Mdt ist dazu noch umsatzsteuerberfreit nach § 19 UstG. Es gibt also keine Buchhaltung, keinen Steuerberater und keine BWA oder ähnliches. Müssen dann alle Einnahmen und Ausgaben der Monate ab Beginn der Selbständigkeit einzeln aufgelistet und belegt werden? Oder was kann man da machen? Muss auch noch der letzte Steuerbescheid eingereichet werden, obwohl jetzt kein Einkommen aus angestellter Tätigkeit mehr besteht? Was muss noch eingereicht werden?
Danke Euch schon mal für Euren Rat und liebe Grüße!
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jojo
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#2

18.09.2013, 14:04

Was ist mit kurzfristigen Gewinn- und Verlustrechnungen ? Die will ich immer haben, dazu den Nachweis über die Privatentnahmen...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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Soenny
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#3

18.09.2013, 18:56

Mdt ist dazu noch umsatzsteuerberfreit nach § 19 UstG. Es gibt also keine Buchhaltung,
§ 19 befreit ihn aber nicht von der ordnungsgemäßen Buchführung, mal so nebenbei angemerkt. Auch wenn er als sog. Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit ist, muß er seine Ein- und Ausgaben ordnungsgemäß aufführen, und zwar monatlich, wie jeder andere Unternehmer auch.
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Kanzleihund
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#4

18.09.2013, 19:50

Das mag sein Sanny, er muss aber bis zur ersten Steuererklärung keine formelle Buchhaltung, aus welcher eine BWA etc. gefertigt werden kann, haben. Eine Belegsammlung reicht. Meine Buchhaltung ist insoweit auch nicht monatsaktuell. Ich meine, dass er sich da hin setzen und die einzelnen Einnahmen und Betriebsausgaben wohl mal in eine Tabelle klöppeln muss.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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