PKH, Geschäftsgebühr, Vorschusszahlung etc
Verfasst: 28.08.2013, 11:47
hallo zusammen,
ich komme grade mit einer pkh-abrechnung nicht weiter. (die suche im forum konnte mir leider auch nicht helfen)
sachverhalt:
in einer arbeitsgerichtlichen sache haben wir zunächst den arbeitgeber außergerichtlich aufgefordert, restliche vergütung zu zahlen. nachdem zahlung nicht erfolgte, haben wir klage eingereicht und gegenüber der mandantin einen vorschuss abgerechnet und zwar wie folgt:
wert: 1.766,41 €
1,3 geschäftsgebühr 172,90 €
auslagen 20,00 €
umsatzsteuer 36,65 €
1,3 verfahrensgebühr 172,90 €
-0,65 anrechnung - 86,45 €
auslagen 17,29 €
umsatzsteuer 19,71 €
Vorschuss 353,00 €
den vorschuss hat die mandantin bezahlt.
danach kam sie auf die idee, dass wir doch pkh beantragen sollten, was auch bewilligt wurde.
die sache wurde nun durch vergleich erledigt.
wie sieht jetzt der pkh-antrag aus? ich hatte so einen fall noch nicht, dass da eine vorschusszahlung berücksichtigt werden muss.
nehme ich die anrechnung der geschäftsgebühr in den pkh-antrag mit auf oder nicht? welche höhe der vorschusszahlung muss ich angeben, mit den außergerichtlichen
gebühren oder rein die gerichtlichen? *kopfkratz
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
ich komme grade mit einer pkh-abrechnung nicht weiter. (die suche im forum konnte mir leider auch nicht helfen)
sachverhalt:
in einer arbeitsgerichtlichen sache haben wir zunächst den arbeitgeber außergerichtlich aufgefordert, restliche vergütung zu zahlen. nachdem zahlung nicht erfolgte, haben wir klage eingereicht und gegenüber der mandantin einen vorschuss abgerechnet und zwar wie folgt:
wert: 1.766,41 €
1,3 geschäftsgebühr 172,90 €
auslagen 20,00 €
umsatzsteuer 36,65 €
1,3 verfahrensgebühr 172,90 €
-0,65 anrechnung - 86,45 €
auslagen 17,29 €
umsatzsteuer 19,71 €
Vorschuss 353,00 €
den vorschuss hat die mandantin bezahlt.
danach kam sie auf die idee, dass wir doch pkh beantragen sollten, was auch bewilligt wurde.
die sache wurde nun durch vergleich erledigt.
wie sieht jetzt der pkh-antrag aus? ich hatte so einen fall noch nicht, dass da eine vorschusszahlung berücksichtigt werden muss.
nehme ich die anrechnung der geschäftsgebühr in den pkh-antrag mit auf oder nicht? welche höhe der vorschusszahlung muss ich angeben, mit den außergerichtlichen
gebühren oder rein die gerichtlichen? *kopfkratz
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!