PKH Antrag und jetzt Vgl

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loqki
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#1

05.08.2013, 12:27

Hi Leute,
und zwar haben wir am Anfang bei Gericht PKH beantragt (wurde bewilligt)
und nun habe ich den Beschluss des Vergleichs hier liegen
Beklagter zahlt an Kläger (wir) € 13.500
die kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben

das heißt, ich stelle den Kostenausgleichungsantrag nur über die GK, richtig?
spielt unsere PKH Bewilligung dabei Ne rolle?

Vielen Dank vorab
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Anahid
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#2

05.08.2013, 12:32

Ihr habt doch PKH beantragt. Da habt Ihr doch eigentlich gar keine Gerichtskosten gezahlt, oder :?:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
loqki
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#3

05.08.2013, 12:35

Achja STIMMT!!
also veranlasse ich jetzt gar nichts?
Jennifer88
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#4

05.08.2013, 16:54

Müsstest Du nicht auch einen Liquidationsantrag PKH stellen? Sonst bekommt Ihr doch Eure Rechtsanwaltsgebühren nicht oder?
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Anahid
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#5

06.08.2013, 08:51

Du brauchst keinen Kostenausgleichungsantrag stellen, richtig. Denn da ist nix zugunsten Eures Mandanten oder zu Euren Gunsten festzusetzen.

PKH-Liquidation musst Du machen, mehr nicht.
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