meine erste PKH-Abrechnung

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marie1991
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#1

17.07.2013, 13:55

hallo,

ich bin ziemlich neu hier. zurzeit bin ich im 2. lehrjahr und mache nun meine erste pkh-abrechnung. nun zum fall:

arbeitsrecht, unser mdt wurde gekündigt, in der verhandlung kam es zum vergleich, über pkh

streitwert 4751,88
vergleich 6569,84

ich hätte es so gemacht
1,3 vg aus 4751,88
1,2 tg aus 4751,88
1,0 eg aus 6569,84

wäre nett wenn ihr mir helfen könntet :thx LG
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Adora Belle
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#2

17.07.2013, 14:17

Das ist ein sogenannter Mehrvergleich, weil sich über mehr geeinigt wurde, als im Verfahren anhängig war. Die Abrechnung eines Mehrvergleichs wurde hier schon sehr oft besprochen, am besten schaust Du mal über die Suchfunktion.
suzette
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#3

17.07.2013, 15:38

Über PKH werden leider nicht alle bei einem Mehrvergleich entstehenden Gebühren voll erstattet.

Der Vorschlag

1,3 vg aus 4751,88
1,2 tg aus 4751,88
1,0 eg aus 6569,84

ist erstmal richtig.

Je nach Gericht wird manchmal noch eine 0,8 VG 3101 aus dem Mehrwert (hier dann: 1.817,96 €) gezahlt. Ich würde die erstmal ansetzen und warten, was das Gericht dazu sagt.
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#4

17.07.2013, 15:45

Ich würde den Gebührensatz der Einigungsgebühr noch mal überdenken.

In der Tat ist entscheidend, ob der Mehrwert von der PKH-Bewilligung umfasst ist oder nicht.

Ferner ist die Gebührentabelle zu § 49 RVG zu beachten. Und § 55 Abs. 5 RVG. :wink:
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avenere
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#5

17.07.2013, 16:55

Ich habe gelernt, dass die Einigungsgebühr nicht höher sein kann, als die Verfahrensgebühr. (Ggf. beim Arbeitsrecht anders?)
Beim Mehrvergleich ist es doch auch so, dass man für nicht anhängige Forderungen eine 1,5 gem. Nr. 1000 erhält.
Ich gehe mal davon aus, dass in den € 6569,84 auch die € 4751,88 enthalten ist und der Wert des Mehrvergleiches € 1817,96 (Differenz) beträgt.

Ich würde normalerweise abrechnen:
1,3 VG 3100 aus € 4751,88
0,8 VG 3101 aus € 1817,96
1,2 TG 3104 aus € 6569,84
ggf. 1,0 EG 1003 aus € 4751,88
1,5 EG 1000 aus € 1817,96
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#6

17.07.2013, 16:56

Und natürlich darf die Prüfung gem. § 15 Abs. 3 RVG nicht vergessen werden.
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