Kostenaufteilung bei PKH

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Jolanta
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#1

09.07.2013, 15:00

Halli Hallo,

ich habe ganz normal Kostenerstattungsantrag für den Kläger zu 1) gestellt (nur er hat bekommen PKH) und heute kam Beschluss, dass die Kosten nach Kopfteilen aufgeteilt werden Bezug auf:

(S 127 SF 1660/09 E, Beschluss des SG Berlin vom 16.12.2010)

ich habe so etwas noch nie gehabt, dass die Kosten selbst wenn nur für einen Kläger PKH bewilligt wurde, aber die Anwältin zwie vertritt,dann die Kosten aufgeteilt wurden..was meint ihr, ist es richtig so?
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Frau Cindy
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#2

09.07.2013, 15:15

Ich hatte letztens auch so einen Fall, da habe ich sämtliche Gebühren bis auf die Erhöhung erhalten (allerdings erst nach Beschwerdeverfahren).

Ob das jetzt auf den Gerichtsbezirk ankommt, weiß ich nicht. Die Entscheidung des SG kenne ich nicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
andrea88
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#3

02.07.2014, 09:27

Guten Tag.

jetzt hat es uns auch mit so einem Fall getroffen. Widerspruch wurde für die gesamt BG eingelegt, aber nur für den Haushaltsvorstand zu 100 % stattgegeben. Es ging um eine Sanktion gegen diesen. Nun haben wir VV RVG 2400 abgerechnet für das Vorverfahren. Das JC beruft sich auf SG Berlin S 127 SF 1660/09 E und meint, die berechnen erst die Gesamtsumme mit den 3 Erhöhungsgebühren und teilen dann nach Kopfteilen. Somit bekommen wir nur 25 % der erhöhten Gebühren. Macht etwa 100,00 Euro Differenz netto. Ich finde dazu rein gar keine Literatur. Könnte Frau Cindy mir sagen, welches SG / LSG Euch Recht gegeben hat und die entsprechenden Daten zu dem Beschluss. Mir erschließt sich die Logik der Entscheidung in Berlin ehrlich gesagt nicht.

Einen schönen Tag noch...
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