Hallo,
vielleicht eine komische Frage, muss man bei einer Scheidung immer KFA bzw. Kostenausgleichung wg. Gerichtskosten beantragen? Oder wird das automatisch durch das Gericht vom Gg verlangt. Wir haben Scheidung eingereicht und unsere Mandantin hat GK gezahlt, Scheidung ist jetzt durch. Meines Erachtens müsste ich jetzt einen Kostenausgleichungsantrag machen. Danke für Eure Antworten.
Kostenausgleich trotz VKH?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Automatisch passiert das nicht. Und derjenige, der die Kosten erstatten muss, stellt bestimmt auch nicht den entsprechenden Antrag. Das müsst ihr dann schon machen, wenn die Mandantin die Hälfte zurückhaben will.
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Der Vorrang der Inanspruchnahme des Erstschuldners ( § 26 Abs. 2 FamGKG ) gilt nicht für bereits entrichtete Beträge. Somit wird der eingezahlte Vorschuss verrechnet, soweit seitens des Einzahlenden eine Antragshaftung besteht ( § 21 Abs. 1 FamGKG ). Nur bei VKH steht der Inanspruchnahme eines Zweitschuldners § 26 Abs. 3 FamGKG ( oder unter den dort genannten Voraussetzungen § 26 Abs. 4 FamGKG ) entgegen. Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag.