VKH bei Untervollmacht
Verfasst: 06.06.2013, 17:44
Hallo Ihr Lieben!!!
Ich brauche Eure Hilfe, denn da weiß ich mal so gar nicht drüber bescheid.
Folgender Sachverhalt:
Meine Chefin wurde gebeten, einen Termin in Untervollmacht wahrzunehmen. Einfacher Scheidungstermin. Der andere Anwalt hat gebeten, dass meine Chefin beim Gericht beantragt, dass sie als Verfahrensbevollmächtigte und er als Korrespondenzanwalt beigeordnet wird.
Der andere Anwalt schlug Gebührenteilung vor, wurde von uns angenommen.
Der Termin fand heute statt, der Antragsteller (unser M) hat VKH bewilligt bekommen.
Wie zum Kuckuck muss ich denn jetzt vorgehen beim abrechnen??
Danke schonmal!!
PS. Falls es so eine Frage schon einmal gab muss ich sagen, dass ich über die Suchfunktion nichts darüber finde. Wenn es also so einen Thread gibt, wäre es super lieb, wenn Ihr den dann kopieren könnten. Ganz lieben Dank!!!
Ich brauche Eure Hilfe, denn da weiß ich mal so gar nicht drüber bescheid.
Folgender Sachverhalt:
Meine Chefin wurde gebeten, einen Termin in Untervollmacht wahrzunehmen. Einfacher Scheidungstermin. Der andere Anwalt hat gebeten, dass meine Chefin beim Gericht beantragt, dass sie als Verfahrensbevollmächtigte und er als Korrespondenzanwalt beigeordnet wird.
Der andere Anwalt schlug Gebührenteilung vor, wurde von uns angenommen.
Der Termin fand heute statt, der Antragsteller (unser M) hat VKH bewilligt bekommen.
Wie zum Kuckuck muss ich denn jetzt vorgehen beim abrechnen??
Danke schonmal!!
PS. Falls es so eine Frage schon einmal gab muss ich sagen, dass ich über die Suchfunktion nichts darüber finde. Wenn es also so einen Thread gibt, wäre es super lieb, wenn Ihr den dann kopieren könnten. Ganz lieben Dank!!!