In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
-
Naturini
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1269
- Registriert: 04.12.2007, 10:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Lübeck
#1
30.05.2013, 15:20
Hallo,
ich habe hier eine Sache wo der Gegner einen Antrag (EA) wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn der Parteien gestellt hat. Meine Chefin hatte von der Mdtin den Auftrag in der Sache tätig zu werden. Meine Chefin hatte auch mit der Verfahrensbeiständin und mit dem Gericht telefoniert. Danach hat der Gegner den Antrag zurück genommen und der anberaumte Gerichtstermin wurde aufgehoben.
Was kann ich denn jetzt hier bei der Mdtin abrechnen? Eine 0,8 Verfahrensgebühr?
-
andrea88
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 17.03.2009, 17:24
#2
30.05.2013, 15:58
Nein, sobald die Angelegenheit bei Gericht ist, fällt eine normale 1,3 VG an.
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#3
30.05.2013, 16:31
Aber nicht ohne eigenen Sachantrag.
-
Naturini
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1269
- Registriert: 04.12.2007, 10:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Lübeck
#4
30.05.2013, 22:44
Das heißt ich bekomme die 0,8 Verfahrensgebühr?
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#5
04.06.2013, 09:18
Richtig. 0,8 VG
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
-
Naturini
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1269
- Registriert: 04.12.2007, 10:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Lübeck