Antrag EA Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebühren?

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Naturini
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#1

30.05.2013, 15:20

Hallo,

ich habe hier eine Sache wo der Gegner einen Antrag (EA) wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn der Parteien gestellt hat. Meine Chefin hatte von der Mdtin den Auftrag in der Sache tätig zu werden. Meine Chefin hatte auch mit der Verfahrensbeiständin und mit dem Gericht telefoniert. Danach hat der Gegner den Antrag zurück genommen und der anberaumte Gerichtstermin wurde aufgehoben.

Was kann ich denn jetzt hier bei der Mdtin abrechnen? Eine 0,8 Verfahrensgebühr?
andrea88
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#2

30.05.2013, 15:58

Nein, sobald die Angelegenheit bei Gericht ist, fällt eine normale 1,3 VG an.
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#3

30.05.2013, 16:31

Aber nicht ohne eigenen Sachantrag.
Naturini
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#4

30.05.2013, 22:44

Das heißt ich bekomme die 0,8 Verfahrensgebühr?
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#5

04.06.2013, 09:18

Richtig. 0,8 VG
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Naturini
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#6

04.06.2013, 13:28

Danke :-)
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