Anrechnung PKH-Verfahren Mandantenvorschuss vs. Staatskasse
Verfasst: 03.05.2013, 14:37
Hallo zusammen,
ich stehe hier gerade richtig auf dem Schlauch und hoffe jemand kann helfen. Die Lage ist so:
Mein Beratungshilfemandant möchte ggf. klagen. Ich teilte ihm die für das Verfahren über die Bewilligung der PKH anfallenden Kosten mit. Das wären so € 180,00. Er möchte wissen, ob er die wieder bekommt, wenn die PKH bewilligt wird. Ich finde hierzu so richtig nix. Die Verfahrensgebühr wird angerechnet auf die im "richtigen" Verfahren. Klar. Ich denke bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse muss ich diesen vom Mandanten gezahlten Betrag auch angeben. Auch klar. Aber bekommt er die dann zurück oder wird die Staatskasse den Betrag bei der Bezahlung in Abzug bringen und der Mandant bleibt darauf sitzen? Differenzgebühr zwischen PKH-Gebühren und vollen Gebühren dürfte es wegen des geringen Gegenstandswertes nicht geben.
Herzlichen Dank vorab.
ich stehe hier gerade richtig auf dem Schlauch und hoffe jemand kann helfen. Die Lage ist so:
Mein Beratungshilfemandant möchte ggf. klagen. Ich teilte ihm die für das Verfahren über die Bewilligung der PKH anfallenden Kosten mit. Das wären so € 180,00. Er möchte wissen, ob er die wieder bekommt, wenn die PKH bewilligt wird. Ich finde hierzu so richtig nix. Die Verfahrensgebühr wird angerechnet auf die im "richtigen" Verfahren. Klar. Ich denke bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse muss ich diesen vom Mandanten gezahlten Betrag auch angeben. Auch klar. Aber bekommt er die dann zurück oder wird die Staatskasse den Betrag bei der Bezahlung in Abzug bringen und der Mandant bleibt darauf sitzen? Differenzgebühr zwischen PKH-Gebühren und vollen Gebühren dürfte es wegen des geringen Gegenstandswertes nicht geben.
Herzlichen Dank vorab.