Beratungshilfe - mehrere Sachen auf einen Schein - aber wie?

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choernch
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#1

24.04.2013, 11:00

In einer Schulung zum RVG wurde gesagt, dass man auf einen Beratungshilfeschein auch mehrere Sachen abrechnen kann, wenn mehrere Themen benannt sind.

Ich habe einen Schein mit "Kindesunterhalt, Aufenthaltsbestimmung, Hausrat" - also 3 Sachen.

Kann ich jetzt 3 Abrechnungen einreichen? Und wo kann in dem blöden Formular eingetragen werden, worum es geht?`

Danke schon im voraus für die Hilfe

Yvonne
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Liesel
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#2

24.04.2013, 11:17

choernch hat geschrieben:Kann ich jetzt 3 Abrechnungen einreichen?
Ja.
choernch hat geschrieben:Und wo kann in dem blöden Formular eingetragen werden, worum es geht?`
Mußt du nicht, ergibt sich doch aus dem beizufügenden Schriftwechsel.
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Mauzi85
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#3

24.04.2013, 11:23

und das machen die so mit?
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Liesel
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#4

24.04.2013, 11:29

Wieso nicht?
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#5

24.04.2013, 11:55

Ich bin auch erstaunt, Liesel, denn hier gibt´s pro Beratungshilfeschein nur 1x Beratungshilfegebühr, und da beißt die Maus auch keinen Faden ab - will sagen, dass ich auch darüber schon ebenso endlose wie erfolglose Diskussionen geführt habe.... :roll: Hier muss für jede Sache ein einzelner BerH-Schein vorgelegt werden.
Grüße - sansibar
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Adora Belle
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#6

24.04.2013, 12:00

Wenn in dem Schein schon mehrere Angelegenheiten bewilligt sind, dann können die auch abgerechnet werden.
heike_p1968
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#7

24.04.2013, 12:10

hey :wink1
dem sansibar mal Recht gebe...! Pro Anglegenheit = 1 Schein...Dass heisst stehen drei Sachen (warum auch immer) bekomme ich nur eine Gebühr. Egal wieviele Unterlagen ich für den Beweis beifüge.

Aber...vielleicht reagieren die Gerichte da verschieden??? Also hier ist das so. Pro Sache 1 Schein, also 3 Scheine = 3 einzelne Abrechnungen

Lg Heike :huepf schönen Tag noch wünsche
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#8

24.04.2013, 12:17

Stellvertretend für viele andere hier die Kammergerichtsentscheidung zu Angelegenheiten im Familienrecht.
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Liesel
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#9

24.04.2013, 12:22

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 08.11.2009, AZ: 20 W 197/09

"Die verschiedenen Trennungsfolgen stellen im Bereich der Beratungshilfe verschiedene Angelegenheit dar."
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#10

02.05.2013, 11:22

Okay, ich häng mich hier mal an...

Beratungshilfeschein für "Vorbereitung Ehescheidung, ggf. Hausteilung, Ehegattenunterhalt". Der Ehegattenunterhalt ging ins gerichtliche Verfahren, danach hat uns der Mandant verlassen. 8) Bezüglich der Ehescheidung wurde mit dem Mandanten gesprochen, aber es gibt keinen Schriftverkehr.

Kann ich die Beratung für die Ehescheidung jetzt noch über den Schein abrechnen - und wenn ja, mit welcher Begründung? Es gibt ja nichts Schriftliches.
Und: Muss ich auf das gerichtliche Verfahren bezüglich des Unterhalts hinweisen?
There is always a chance.
To make it different.
If not better.


Es ist schön, wenn die Kinder so alt sind, dass man sich unbesorgt mal hinlegen kann
und danach nur die Wände streichen muss.
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