Beklagtenkosten bei abgelehntem Kläger-PKH

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Zweite Chefin
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#1

16.04.2013, 18:21

Kommt bei uns zum ersten Mal vor, daher frag ich einfach:

Wir vertreten die Beklagte, Kläger hat Klage erhoben und PKH-Antrag gestellt.
Wir bestellen uns und begründen den Klageabweisungsantrag.
PKH wird dem Kläger nicht gewährt, er legt Beschwerde ein, dieser wird nicht abgeholfen, auch nicht vom nächsthöheren Gericht.
Seit 2 Monaten ist nichts mehr passiert, der Kläger führt das Verfahren offensichtlich ohne PKH nicht weiter.

Mit Mandant habe ich 3100 zur Hauptsache und 3500 zum Wert der Kosten eines Anwaltes (2,5) plus GK abgerechnet.
So richtig ?

Kann ich beantragen, dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen ?
Kann ich beantragen, dem Kläger die Kosten der Beschwerde aufzuerlegen (keine Kostenentscheidung im endgültigen Versagungsbeschluss) ?

Ich hoffe, der SV ist vollständig genug und verständlich.

Vielen Dank für gute Tips !
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niva
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#2

16.04.2013, 19:22

Du bekommst keine 3100, sondern die 3335.

Kostenerstattung gibt es im Bewilligungsverfahren leider nicht. § 127 IV ZPO.
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Liesel
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#3

16.04.2013, 21:35

Kommt darauf an, ob Klage unter der Bedingung der Bewilligung von PKH eingelegt wurde.
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#4

16.04.2013, 21:42

Soweit ich erkenne, ist Nr. 3335 doch für den PKH-Antragsteller.
Wir vertreten aber nicht den PKH-Kläger, sondern den Beklagten, der hat kein PKH beantragt, ganz normaler Beklagter.

Nach meiner Erinnerung wurde nicht unter der Bedingung von PKH-Bewilligung geklagt, sehe ich morgen aber nochmal nach.

Vorerst vielen Dank !
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#5

17.04.2013, 08:39

Zweite Chefin hat geschrieben:Soweit ich erkenne, ist Nr. 3335 doch für den PKH-Antragsteller.
Wir vertreten aber nicht den PKH-Kläger, sondern den Beklagten, der hat kein PKH beantragt, ganz normaler Beklagter.
Im PKH-Verfahren bekommen beide Anwälte die 3335, egal ob Kläger- oder Beklagtenvertreter. :wink:
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#6

17.04.2013, 11:30

Zweite Chefin hat geschrieben:Nach meiner Erinnerung wurde nicht unter der Bedingung von PKH-Bewilligung geklagt
In dem Fall wäre doch das Verfahren noch gar nicht beendet. Wenn die Klage nicht unter PKH-Vorbehalt war, würde ich bei Gericht mal anfragen, wann mit einer Terminierung in der Sache zu rechnen ist.

War denn die Klage mit PZU zugestellt worden oder hat der Mandant das nur als einfachen Brief zur Stellungnahme bekommen? Im ersten Fall hat das Gericht die Klage auch als ohne Bedingung eingelegt angesehen, im zweiten Fall aber wohl nur als PKH-Antrag.
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#7

17.04.2013, 11:33

Danke Kikki-Fee.

Wie gesagt, bei uns kommt nur ganz selten PKH vor.
Ich werde in der Akte nachsehen.
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#8

22.04.2013, 21:53

So, ich habe in die Akte gesehen.
Der Kläger hat Klage und PKH-Antrag kombiniert. Klageanspruch und Antrag wurden beide begründet.
Mandant hat ohne ZU bekommen "Abschrift PKH-Antrag + Entwurf der beabsichtigten Klage mit Gelegenheit zur Stellungnahme zum PKH-Antrag". Mandant wurde darauf hingewiesen, dass im PKH-Prüfungsverfahren RA-Kosten nicht erstattet werden.

M.E. hätte Chef sich doch nur bestellen müssen und schreiben müssen, dass angebliche Armut wohl kaum zu dem hochwertigen Fahrzeug des Klägers passt, PKH soll abgelehnt werden.
Hat er aber nicht, er hat Klageabweisung beantragt und diese später auch noch begründet.
Darauf hat Kl.RA repliziert und nochmals Verurteilung beantragt.
Das hätte er sich ja dann auch sparen können, da über PKH noch gar nicht entschieden war, oder ?
PKH wurde per Beschluss abgelehnt mit der Begründung, eine Haftung der Bekl. sei nicht ausreichend vorgetragen, also schon eine materielle Entscheidung, die ohne Klageerwiderung und Replik so nicht möglich gewesen wäre.
Gegen den Beschluss hat Kl.RA sofortige Beschwerde eingelegt, wir haben Abweisung beantragt, PKH wurde vom Beschwerdegericht abgelehnt.
Das war Mitte Februar, seitdem herrscht Funkstille.

Ich würde jetzt bei Gericht nachfragen, ob wirklich nichts mehr gekommen ist.
Da RA-Kosten nicht erstattet werden, siehe oben, kann ich dann 3335 Mandant in Rechnung stellen.
So okay ? Oder hat Chef doch eine 3100 verdient, weil der wie gewohnt erwidert hat ?

War jetzt ziemlich lang, dient aber hoffentlich der Klarheit.
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