Hallo,
ich habe habe eine Frage zur PKH-Antrag.
Verfahrenswert 20.465,28
Mehrwert des Vergleichs: 3.432,0
wie rechnen???
Mehrwert des Vergleichs
- SteffiK.
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Mach doch mal nen Abrechnungs-Vorschlag.
Habt ihr auch für den Mehrwert PKH bekommen?
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Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...
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- 13
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Was wie rechnen? Meinst Du einen PKH-VERGÜTUNGSantrag? Bei einem PKH-Antrag gibt´s für Dich eigentlich nichts zu rechnen.
~ Grüßle ~
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wir haben beantragt: 1,3 VG 23.897,28SteffiK. hat geschrieben:Mach doch mal nen Abrechnungs-Vorschlag.
Habt ihr auch für den Mehrwert PKH bekommen?
1,2 TG 23.897,28
1,0 EG 3.432,00
Daraufhin kam v. Gericht: hinsichtlich des Mehrvergleichs wurde kein Verfahrenskosteh. beantragt und bewilligt.
- 13
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Beantworte doch vorab mal die Frage, ob die PKH-Bewilligung auch den Mehrvergleich abdeckt. Das scheint ja offenbar der Fall zu sein, wenn ich die Verfügung des Gerichts richtig verstehe.
~ Grüßle ~
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nein, wurde nicht bewilligt.13 hat geschrieben:Beantworte doch vorab mal die Frage, ob die PKH-Bewilligung auch den Mehrvergleich abdeckt. Das scheint ja offenbar der Fall zu sein, wenn ich die Verfügung des Gerichts richtig verstehe.
- 13
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Wenn ihr die PKH-Vergütung beantragt und der Mehrvergleich ist nicht PKH-begünstigt, dann könnt ihr nur nach dem kleineren SW abrechnen, ergo nach 20.465,28 €. Nur diesbezüglich gilt die PKH.
Zuletzt geändert von 13 am 13.03.2013, 21:56, insgesamt 2-mal geändert.
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http://www.foreno.de/posting.php?mode=q ... &p=1679995#" target="blank13 hat geschrieben:Wenn ihr die PKH-Vergütung beantragt und der Mehrvergleich ist nicht PKH-begünstigt, dann könnt ihr nur nach dem kleineren SW abrechnen, ergo nach 20.465,28 €. Nur diesbezüglich gilt die PKH.
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Danke!!!
- Liesel
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