Mehrwert des Vergleichs

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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snow
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#1

13.03.2013, 20:45

Hallo,
ich habe habe eine Frage zur PKH-Antrag.
Verfahrenswert 20.465,28
Mehrwert des Vergleichs: 3.432,0

wie rechnen???
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SteffiK.
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#2

13.03.2013, 21:03

Mach doch mal nen Abrechnungs-Vorschlag.

Habt ihr auch für den Mehrwert PKH bekommen?
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
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#3

13.03.2013, 21:05

Was wie rechnen? Meinst Du einen PKH-VERGÜTUNGSantrag? Bei einem PKH-Antrag gibt´s für Dich eigentlich nichts zu rechnen.
~ Grüßle ~
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snow
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#4

13.03.2013, 21:38

SteffiK. hat geschrieben:Mach doch mal nen Abrechnungs-Vorschlag.

Habt ihr auch für den Mehrwert PKH bekommen?
wir haben beantragt: 1,3 VG 23.897,28
1,2 TG 23.897,28
1,0 EG 3.432,00

Daraufhin kam v. Gericht: hinsichtlich des Mehrvergleichs wurde kein Verfahrenskosteh. beantragt und bewilligt.
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#5

13.03.2013, 21:40

Beantworte doch vorab mal die Frage, ob die PKH-Bewilligung auch den Mehrvergleich abdeckt. Das scheint ja offenbar der Fall zu sein, wenn ich die Verfügung des Gerichts richtig verstehe.
~ Grüßle ~
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#6

13.03.2013, 21:46

13 hat geschrieben:Beantworte doch vorab mal die Frage, ob die PKH-Bewilligung auch den Mehrvergleich abdeckt. Das scheint ja offenbar der Fall zu sein, wenn ich die Verfügung des Gerichts richtig verstehe.
nein, wurde nicht bewilligt.
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#7

13.03.2013, 21:50

Wenn ihr die PKH-Vergütung beantragt und der Mehrvergleich ist nicht PKH-begünstigt, dann könnt ihr nur nach dem kleineren SW abrechnen, ergo nach 20.465,28 €. Nur diesbezüglich gilt die PKH.
Zuletzt geändert von 13 am 13.03.2013, 21:56, insgesamt 2-mal geändert.
~ Grüßle ~
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#8

13.03.2013, 21:50

SteffiK. hat geschrieben:Mach doch mal nen Abrechnungs-Vorschlag.

Habt ihr auch für den Mehrwert PKH bekommen?
nein.
snow
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#9

13.03.2013, 22:07

:thx
13 hat geschrieben:Wenn ihr die PKH-Vergütung beantragt und der Mehrvergleich ist nicht PKH-begünstigt, dann könnt ihr nur nach dem kleineren SW abrechnen, ergo nach 20.465,28 €. Nur diesbezüglich gilt die PKH.
http://www.foreno.de/posting.php?mode=q ... &p=1679995#" target="blank :thx :thx

Danke!!!
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#10

14.03.2013, 08:36

Hast du keine EG aus den 20.465,28 Euro zur Festsetzung beantragt? :shock:
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