VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?
Verfasst: 05.03.2013, 15:15
Antrag bei FamG wg. Unterhalt gestellt und VKH beantragt. VKH wurde bewilligt und schriftliches Vorverfahren angeordnet. Gegner erkennt Unterhaltsanspruch an, Beschluss über Anerkenntnis ergeht, Gegner hat Kosten zu tragen.
Aufgrund der VKH-Bewilligung haben wir Vorschuss beantragt. Nun stellt sich die Frage, ob wir eine VKH-Endabrechnung machen müssen und die Staatskasse sich die Kosten beim Gegner holt oder ob wir einen KfA stellen müssen und dann an die Staatskasse den bereits gezahlten VKH-Vorschuss zurückzahlen müssen. Kann jemand helfen?
Aufgrund der VKH-Bewilligung haben wir Vorschuss beantragt. Nun stellt sich die Frage, ob wir eine VKH-Endabrechnung machen müssen und die Staatskasse sich die Kosten beim Gegner holt oder ob wir einen KfA stellen müssen und dann an die Staatskasse den bereits gezahlten VKH-Vorschuss zurückzahlen müssen. Kann jemand helfen?