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VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:15
von Ann_Lachen
Antrag bei FamG wg. Unterhalt gestellt und VKH beantragt. VKH wurde bewilligt und schriftliches Vorverfahren angeordnet. Gegner erkennt Unterhaltsanspruch an, Beschluss über Anerkenntnis ergeht, Gegner hat Kosten zu tragen.

Aufgrund der VKH-Bewilligung haben wir Vorschuss beantragt. Nun stellt sich die Frage, ob wir eine VKH-Endabrechnung machen müssen und die Staatskasse sich die Kosten beim Gegner holt oder ob wir einen KfA stellen müssen und dann an die Staatskasse den bereits gezahlten VKH-Vorschuss zurückzahlen müssen. Kann jemand helfen?

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:25
von Liesel
Wie hoch ist der Verfahrenswert?

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:27
von Ann_Lachen
1500,00 €

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:35
von Liesel
Ich würde eine komplette Abrechnung über VKH machen, es sei denn, du bist ganz sicher, daß der Gegner auf einen KfB zahlt.

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:42
von Adora Belle
Warum willst Du denn einen VKH-Vorschuss zurückzahlen? Das musst Du nie.

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:48
von Ann_Lachen
kann ich also davon ausgehen, dass sich die Staatskasse die Kosten vom Gegner holt? Oder muss ich neben der VKH-Abrechnung noch nen KfA stellen? :oops:

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 15:56
von Liesel
Der Gebührenanspruch geht auf die Staatskasse über und diese holt sich den gezahlten Betrag vom Gegner. Einen KfA kannst du bei einem SW bis 3.000,00 Euro nicht mehr beantragen.

Re: VKH-Endabrechnung nach Anerkenntnis?

Verfasst: 05.03.2013, 16:01
von Ann_Lachen
:thx