KfA bei Quotelung Verfahrenskosten 30/70 und PKH

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ChrissiAugustin
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#1

28.02.2013, 10:43

Hallo,

ich bin neu hier. Eure Beiträge haben mir immer sehr geholfen, jetzt hab ich mich angemeldet, weil ich irgendwie nicht weiter komme :?

Unsere Mandantin hat im eA Verfahren VKH bekommen.
So, jetzt erging der Beschluss Kosten des Verfahrens trägt unsere Mandantin zu 30 % der Antragsgegner zu 70 %.

Rechne ich die Verfahrenskostenhilfe "normal" ab und wie lasse ich die Kosten jetzt festsetzen ?

:thx schon mal für Eure Hilfe.
LG Chrissi aus Ludwigsburg
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Liesel
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#2

28.02.2013, 10:49

Wie hoch ist der SW?
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#3

28.02.2013, 10:56

Liesel hat geschrieben:Wie hoch ist der SW?
Lass mich mal tippen: Übergang in voller Höhe oder auch nicht - das ist hier die Frage... :mrgreen:
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suzette
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#4

28.02.2013, 10:59

Du rechnest erstmal Deine PKH-Vergütung ab. In den Kostenausgleichungsantrag nimmst Du die Wahlanwaltsvergütung.

Die Kostenausgleichungsberechnung zwischen den Parteien ist dann mit der vollen Wahlanwaltsvergütung vorzunehmen. Lediglich die Summe aus der bereits erhaltenen PKH-Vergütung und dem nunmehr ermittelten Erstattungsbetrag darf nicht mehr als die volle Wahlanwaltsvergütung betragen. Ein darüber hinausgehender Erstattungsbetrag geht gemäß § 59 RVG auf die Landeskasse über.
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#5

28.02.2013, 11:01

:roll: :roll:
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#6

28.02.2013, 11:26

Liesel hat geschrieben:Wie hoch ist der SW?
Der Streitwert sind ganze 753,64 € :wink:
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Liesel
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#7

28.02.2013, 11:27

VKH-Abrechnung und gut. Die Staatskasse holt sich den übergegangenen Teil vom Gegner.
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