Obsiegen einer PKH-Partei

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tinanchen88
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#1

11.02.2013, 15:12

Hallo liebe Kollegen :)

Ich habe folgendes Problem:

1. unserer Partei wurde PKH ohne Raten bewilligt,
2. wir sind Kläger,
3. wir haben obsiegt,
4. Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wie mache ich es richtig?
Stelle ich zuerst einen PKH-Antrag ggü. der Staatskasse und anschließend einen Antrag im eigenen Namen (§ 126) über die Differenzgebühr gegen den unterliegenden Gegner oder kann ich entscheiden, ob ich gleich die vollen Gebühren nach § 126 gegen den unterliegenden Gegner festsetzen lasse?
Immerhin hat ja der Gegner die vollen Gebühren bei unterliegen zu zahlen.

Vielleicht könnt Ihr mir ja freundlicher Weise helfen. :thx
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#2

11.02.2013, 15:28

Ist denn bekannt, ob die GG zahlungsfähig ist? Dann würde ich KFB vollständig beantragen.
Das gibt schließlich Zinsen. Anderenfalls Pkh und KFA über Differenz
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Adora Belle
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#3

11.02.2013, 15:31

Du kannst frei wählen. Ich würde das Risiko der Gegner-Solvenz nicht tragen wollen. Meine Wahl - PKH-Vergütung und gleichzeitig §126er-Antrag über den Rest. Anders nur, wenn der Gegner bekannt für schnelle und vollständige Zahlung ist. :pfeif
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#4

11.02.2013, 16:38

:zustimm
Ich würde mir grundsätzlich angewöhnen, in dieser von AB genannten Weise zu verfahren. Das Geld aus der LK ist eine sichere Einnahme. Was man hat, das hat man. :mrgreen:
Man kann zwar auch hinterher immer noch die Vergütung aus der Landeskasse beantragen, aber das Verfahren ist etwas komplizierter...
~ Grüßle ~
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skugga
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#5

11.02.2013, 22:19

Dito wie AB und 13. Und ganz spannend wär auch noch, wie hoch eigentlich der Streitwert ist... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#6

12.02.2013, 14:58

Vorab erstmal :thx

Der Streitwert liegt hier bei 9.500,00 €.. nicht viel, aber immerhin...und ich dachte, ich schone mal die Staatskasse und lasse den Gegner schön bezahlen, aber nun gut dann werde ich die Variante von AB mal wählen :)
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#7

18.02.2013, 15:09

Nochmal kurz zum Verständnis, beantrage ich jetzt 1. die PKH-Gebühren und direkt im Anschluss die Differenz nach § 126 ?! Oder kann ich beides auch in einem Antrag machen?
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Liesel
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#8

18.02.2013, 15:40

Das sind zwei Anträge, die du gesondert stellen mußt.
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