PKH - Regelvergütung - Ratenzahlung

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Dany1981
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#1

05.02.2013, 17:08

Hi,

mich würde jetzt mal interessieren wie es ist wenn:

Mdt PKH mit Ratenzahlung. Hoher Streitwert. Mdt. zahlt 30 € Raten. So, wenn Mdt. aber fertig ist mit seinen 48 Raten hat er nie soviel bezahlt, dass für uns die Regelvergütung übrig bleibt. Bzw. er hat dann nicht mal die PKH-Gebühren komplett bezahlt. Kriegen wir dann trotzdem die Regelvergütung von der Staatskasse?

Hatte mir bisher da nie Gedanken drüber gemacht, würde mich jetzt aber brennend interessieren.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Adora Belle
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#2

05.02.2013, 17:15

Ihr kriegt die Differenz zur Regelvergütung nur, wenn der Mandant sie zahlen kann, bzw. muß. Nach 48 Raten ist bei ihm Schluß. Danach könnte nur noch eine Aufhebung der PKH dazu führen, daß Ihr den Rest bekommt. Aus der Staatskasse erhaltet Ihr aber in jedem Fall die PKH-Vergütung.
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Dany1981
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#3

05.02.2013, 17:18

das wollte ich jetzt aber nicht hören, aber :thx . jetzt wissen wir das auch.
habs sogar befürchtet.
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