![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
folgender Sachverhalt.
Antragsteller (Gegenseite) klagt unter der Voraussetzung der Bewilligung von PKH über einen Wert von 5.499,66 Euro.
Wir beantragen auch PKH.
Antragsteller bekommt PKH bewilligt über einen Wert i. H. v 1.154,00 Euro.
Er klagt nun also nur die 1.154,00 Euro ein.
Unser PKH Antrag wurde abgelehnt, unsere Mandantin bleibt also auf den Kosten sitzten.
Nun habe ich noch nie für das PKH-Prüfungsverfahren abgerechnet.
Nach meinen Recherchen würde ich nun folgende Rechnung an die Mandantin stellen:
1,0 Verfahrensgebühr gem. 3335 VV aus 5.499,66 Euro
1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV aus 1.154,00 Euro
abzgl. anzurechnender 1,0 VG aus 5.499,66 Euro (??)
1,2 Terminsgebühr aus 1.154,00 Euro
7002
MwSt
Somit sind die Gebühren aus dem PKH-Prüfungsverfahren voll angerechnet und fallen überhaupt nicht ins Gewicht?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte..