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Abrechnung Verfahrenskostenhilfe bei Kostenquotelung

Verfasst: 21.11.2012, 14:32
von 148
Hallo zusammen, habe wieder mal eine Frage:

Wir haben eine Scheidungssache, da liegt uns nunmehr die Entscheidung vor. Er (unser Mandant) muss 1/4 der Kosten tragen, Frau (Gegnerin) muss 3/4 zahlen. Ausgeschlossen sind die Vergleichskosten (hier Kostenaufhebung).

Wir haben dann eine Abrechnung mit der Staatskasse gemacht (kompletten Gebühren mit 1004). Dann haben wir Kostenausgleichung beantragt (hier wurde angegeben, dass .. € bereits von der Staatskasse erstattet wurden .. - Gebühren ohne Einigung, da hier Kostenaufhebung).

Jetzt haben wir den Kostenfestsetzungsbeschluss, dass sie an uns noch einen Betrag von … € zahlen muss. (mir ist aufgefallen, dass das genau der Betrag ist, der als Summe im KAA angegeben wurde abzgl. der erstatteten Gebühren der Staatskasse (ohne Einigung)).

Jetzt meine Frage:

Ich muss das ja irgendwie verrechnen. Mir ist klar, dass das Gebühren sind. Aber wenn ich eine Rechnung mache, dann geht das bei mir nicht auf. In der Rechnung muss ich ja dann die Einigungsgebühr mit rein rechnen oder?

Ich komm nicht klar damit!