PKH für Zulassungsbeschluss § 111g II StPO?

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schneewittchen1984
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#1

31.10.2012, 15:32

Hallo ihr Lieben,

mein Betreff sagt eigentlich schon alles:

Mein Chef würde gerne wissen, ob für die Erwirkung eines Zulassungsbeschlusses nach § 111 g II StPO PKH gewährt werden kann oder nicht. Wär super, wenn mir jemand was dazu sagen könnte, hab selber dazu nichts gefunden.

Grüße

Witch 195
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schneewittchen1984
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#2

14.11.2012, 16:28

:schieb
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rosa

#3

14.11.2012, 16:38

hm, also ich kann dir nur sagen, dass mir nichts gegenteiliges bekannt ist. Wüsste nicht, warum hier keine PKH beantragt werden könnte, habs aber noch nie gemacht. Vielleicht den Rpfl anrufen, bevor ihr euch unnötig Arbeit macht?
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