Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich muss einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts (PKH-Antrag) stellen.
Was passiert aber mit der Differenzgebühr? Entfällt die für uns? Oder muss ich diese gegenüber der Gegenseite irgendwie abrechnen?
Ich hab absolut keine Ahnung mit PKH. Das ist mein erster Antrag.
Wäre toll, wenn mir irgendjemand helfen könnte.
LG
Antrag auf Festsetzung der Vergütung (PKH)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die Differenz kann vorsorglich mit angemeldet werden (§50), damit sie im Falle einer Aufhebung oder Ratenzahlungsanordnung mit eingezogen werden kann.
Bei entsprechender KGE kannst Du auch einen KFA nach §126 stellen.
Bei entsprechender KGE kannst Du auch einen KFA nach §126 stellen.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die Differenzgebühren kannst du grundsätzlich mit berechnen. Festgesetzt und ausgezahlt werden die allerdings erst, wenn die Voraussetzungen des 50 RVG vorliegen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 11.09.2012, 09:51
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Hallo zusammen,
jetzt hab ich doch noch ein Problem.
Ich hab die Festsetzung jetzt soweit fertig, aber der Anwalt streicht mir auf dem Formular die Differenz durch und sagt, ich solle die Differenzgebühr in unserem Namen gegen die Gegnerin festsetzen lassen. Wie mach ich das auf dem Formular? Das Formular wirft automatisch die Differenzgebühr aus. Und warum soll ich die Differenz gegenüber der Gegenseite festsetzen lassen?
Irgendwie steh ich gerade auf dem Kopf.
Danke nochmals.
jetzt hab ich doch noch ein Problem.
Ich hab die Festsetzung jetzt soweit fertig, aber der Anwalt streicht mir auf dem Formular die Differenz durch und sagt, ich solle die Differenzgebühr in unserem Namen gegen die Gegnerin festsetzen lassen. Wie mach ich das auf dem Formular? Das Formular wirft automatisch die Differenzgebühr aus. Und warum soll ich die Differenz gegenüber der Gegenseite festsetzen lassen?
Irgendwie steh ich gerade auf dem Kopf.
Danke nochmals.
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
Wenn du die Differenzgebühre nach § 50 festsetzen lässt, bekommst du die Differnzgebühr nur, wenn euer Mandant Raten zahlt und diese dann ausreichen um die die Differenzgebühren zu zahlen, sonst bekommst du sie nicht. Wenn allerdings die Gegenseite sowieso verurteilt wurde die Kosten zu tragen, dann machst du einen KFA nach § 126 ZPO (siehe Adora Belle oben), dann bekommt ihr die Differenz von der Gegenseite. Die Festsetung erfolgt auf euch und nicht auf den Mandanten, da der ja PKH hat uns diese Gebühr nicht an euch gezahlt hat.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)