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Re: Kostenfestsetzung bei VKH mit Ratenzahlung
Verfasst: 17.07.2012, 14:56
von RENO-IM
mit dem Formular, welches man direkt mit dem PC ausfüllen kann, würde es einfacher gehen, da steht nämlich alles drin
Re: Kostenfestsetzung bei VKH mit Ratenzahlung
Verfasst: 17.07.2012, 15:01
von xXxAnnexXx
RENO-IM hat geschrieben:mit dem Formular, welches man direkt mit dem PC ausfüllen kann, würde es einfacher gehen, da steht nämlich alles drin
ich bin doch schon fast fertig....
brauch nur noch so ein schXXX satz für zwischen die rechnungen...
hab da jetzt stehen: weiterhin beantragen wir die Festsetzung der nachfolgenden gebühren, sobald die voraussetzungen dafür vorliegen.
kann man das so lassen oder eher nicht???
Re: Kostenfestsetzung bei VKH mit Ratenzahlung
Verfasst: 17.07.2012, 15:12
von sunny1
Schreibe einfach Wahlanwaltsgebühren darüber und gleich darunter die Gebühren
Re: Kostenfestsetzung bei VKH mit Ratenzahlung
Verfasst: 17.07.2012, 15:15
von xXxAnnexXx
okay dann mach ich das so
Re: Kostenfestsetzung bei VKH mit Ratenzahlung
Verfasst: 30.08.2018, 10:39
von Lori79
Hallo Zusammen:
habe folgendes Problem: Verfahren vor dem Arbeitsgericht: Mandanten wurde PKH mit Ratenzahlung bewilligt, wir haben dagegen Beschwerde eingelegt, da die Raten zu hoch war. Mandant hat für die Begrünung leider die Unterlagen nicht gebracht. Meine Chefin hat darauf hin das Mandat niedergelegt. Das Gericht hat uns darauf hin einen Beschluss geschickt, dass die Beiordnung aufgehoben worden ist.
Wenn ich das richtige sehe und verstehe, können wir hier nur noch mit dem Mandanten abrechnen, da er nicht zahlen wird, KFA gegen eigene.
Danke für Eure Antworten.
Re: Kostenfestsetzung bei VKH mit Ratenzahlung
Verfasst: 03.09.2018, 14:14
von Anahid
Die Gebühren bis zur Entpflichtung können über die Staatskasse abgerechnet werden, was ja wohl zumindest die VG sein sollte.