Einzusetzendes Vermögen bei streitiger Erbengemeinschaft

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Mona84
Foren-Praktikant(in)
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#1

02.07.2012, 13:11

Hallo Kolleginnen,

Eine Mandantin ist 1/6 Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft. Streitgegenstand ist die streitige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Wir haben Beratungshilfe beantragt (die sich ja nach den Voraussetzungen der PKH richtet, §1 II BeratungshilfeG), die uns mit dem Hinweis abgelehnt wurde, es sei ja die Erbengemeinschaft als Vermögen vorhanden.

Nun habe ich ganz genau im Hinterkopf, dass das Vermögen, um das es im vorliegenden Rechtsstreit geht, nie als Vermögen im Sinne der Beratungshilfe heranzuziehen ist.

Ich finde nur leider keine passende Fundstelle. Habt Ihr da was für mich ?

LG
Moni
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