Teilweise PKH für Mandant - Abrechnung mit Mdt?!

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Mine75
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#1

27.06.2012, 11:52

Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich:

Wir haben für Mandanten Klage eingereicht und PKH-Antrag gestellt. Mdt'en wurde PKH allerdings nicht für alle Klageanträge bewilligt sondern nur für 2 von 4 Anträgen.

Wir haben jetzt die PKH-Gebühren gegenüber Staatskasse abgerechnet. Jetzt soll ich über den Rest - Anwältin meint alle Streitwerte zusammenrechnen (aus allen Klageanträgen) und dann gegenüber Mdt abrechnen und die PKH Gebühren abziehen -.

Ich sehe das Problem nur darin, dass die PKH Abrechnung eine Abrechnung mit Vergleichsmehrwert war und da ja dann die Streitwerte "gesplittet" sind. Wisst ihr was ich meine? Wie soll ich dann gegenüber dem Mandanten alle Streitwerte zusammenziehen und die gleiche Abrechnung machen?

Ich weiß nicht mehr weiter... :oops:

HILFE!

Mine
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Pepples
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#2

27.06.2012, 12:20

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

27.06.2012, 13:01

Okay, nochmal. :mrgreen:

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