Angaben im Prozesskostenhilfeantrag

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ellimorelli
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#1

25.06.2012, 10:45

Guten Morgen


gleich kommt unser Mdt. vorbei und ich mir unsicher bei den Angaben.

es geht um eine Scheidungssache und bei dieser wird sich auch um einen Fond gestritten. Der gegnerische RA, der auch gleichzeitig Verwalter dieses Fonds ist hat uns jetzt mitgeteilt welcher Höhe der Fond hat zwecks Aufteilung.

Muss das unsere Mdt. auch in seinem VKHAntrag angeben?
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misspinky1984
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#2

25.06.2012, 10:47

Ich tendiere zum Ja, da es ja ein Vermögenswert Eures Mandanten ist. Aber ich bin im PKH-/VKH-Verfahren nicht sehr bewandert. :oops:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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ellimorelli
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#3

25.06.2012, 10:58

und was für einen Wert? nur die Hälfte, weil es eigentlich beiden gehört? Allerdings erhält die Auszahlung wohl der Noch-Ehemann...
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Brooke
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#4

25.06.2012, 10:58

Ich meine auch ja :wink:
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ellimorelli
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#5

25.06.2012, 11:00

und noch was anderes. wird Strom bei den "übrigen Nebenkosten" aufgeführt?
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Sonea

#6

25.06.2012, 11:01

Strom wird - da bereits im Freibetrag enthalten - nicht gesondert berücksichtigt.
Aufführen kannst Du es ...

Guck Dir mal die Excel-Tabelle von sniper an, die hier kursiert. Die ist schon recht hilfreich.
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Pepples
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#7

25.06.2012, 11:04

ellimorelli hat geschrieben:und was für einen Wert? nur die Hälfte, weil es eigentlich beiden gehört? Allerdings erhält die Auszahlung wohl der Noch-Ehemann...
Wenn der Fond auf beide läuft, den hältigen Wert. Wer die Auszahlung erhält ist vollkommen irrelevant.

Grundsätzlich: Gib lieber zuviel an, als zu wenig bei den Ausgaben. Dass, was nicht berücksichtigungsfähig ist, setzt das Gericht dann schon ab. Fehlende Angaben kommen dagegen nicht so gut. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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ellimorelli
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#9

25.06.2012, 11:11

gut, dann geb ich den hälftigen Wert an. von der Mdt. konnten mir diesbezüglich auch keine Unterlagen gegeben werden.

:thx euch allen
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jojo
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#10

25.06.2012, 11:21

Die Angabe ist in Abschnitt G, letzte Frage, zwingend zu machen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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