Festsetzung Differenz Wahlanwalts-/PKH-Vergütung

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farbenseele
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#1

30.05.2012, 15:08

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe:

Ich habe jetzt eine (eigentlich abgeschlossenen) Akte aus dem Jahre 2008 von meiner Kollegin übernommen. Folgender Sachverhalt:

Im Jahre 2008 ist hier ein Anerkenntnisurteil ergangen, wonach der Beklagte die Kosten des Verfahren zu tragen hat. Unserer Mandantin ist damals PKH ohne RZ bewilligt worden.

Meine Kollegin hat nach Vorlage des AU PKH ohne Angabe der Wahlanwaltsvergütung abgerechnet, die wir auch von der LK erhalten haben. Hinsichtlich der Differenz hat sie einen KFA gem. § 104 ZPO (!) gestellt. KFB wurde erlassen.

Aus dem Titel (Haupttitel) hatten wir versucht, die Vollstreckung zu betreiben. Allerdings bisher ohne Erfolg. Unsere Mandantin will jetzt die ZV einstellen.

Was passiert mit dem KFB? Der läuft ja eigentlich auf den Namen der Mandantin. Sind aber unsere Gebühren! (Mandantin wurde bisher wohl auch noch nicht hinsichtlich der PKH überprüft!)

Kann ich den KFB umschreiben lassen oder kann ich gar die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung beantragen?

Hoffe auf Euch! :thx

Danke und liebe Grüsse

farbenseele
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Rpfl_Andreas
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#2

31.05.2012, 10:06

Den KfB könnt ihr iSd. § 126 I ZPO umschreiben lassen. kein Problem...
Die Differenzwahlanwaltsvergütung könnt ihr gern auch bei Gericht anmelden, ihr bekommt aber nur Geld wenn Raten angeordnet werden und die Partei diese dann auch gezahlt (!) hat. Eine PKH-Überprüfung könnt ihr max. anregen...
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