nachträgliche Festsetzung von Gebühren

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Blume13
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#1

03.05.2012, 16:03

Hallööchen, wir haben zwei Mandanten vertreten und ich hab vergessen die Erhöhung und die Fahrtkosten bei der PKH Berechnung miteinzubeziehen. Jetzt will ich das im PKH Verfahren nachfestsetzen lassen. Geht das? Wie lautet da die Formulierung ???

Danke für Eure Hilfe, lg
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Zauberfee88
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#2

03.05.2012, 16:06

Hi Blume13, das ist möglich. Entweder machst Du einen "berichtigten PKH-Vergütung Festsetzungsantrag" und schickst es mit einem Zweizeiler (I. S. XY / XY wg. XX wurde die Erhöhungsgebühr gem. 1008 nicht berücksichtigt, daher berichtigen wir unseren PKH-Antrag vom XX.XX.XX mit dem beiligenden...) o. ä.


LG
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Adora Belle
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#3

03.05.2012, 16:07

Kannst Du einfach mit einem weiteren Antrag und der Begründung "wurde versehentlich noch nicht beantragt" einreichen.
Blume13
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#4

03.05.2012, 16:07

:thx
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