![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
ich brauche bitte Hilfe in folgendem Fall:
Haben bezüglich einer Scheidungssache (PKH wurde bewilligt) nun ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem steht, dass beabsichtigt wird die Rückzahlung der entstandenen Verfahrenskosten aus dem Vermögen des Antragstellers (wir) anzuordnen. Wir sollen nitteilen, ob noch Ansprüche (auch Differenzkosten) gegen den Antragsteller geltend machen wollen.
Mein Chef hat als Verfügung "KFA wg.Differenzgebühren" drauf geschrieben. Nur wie mache ich diesen KFA? In der Akte ist keine PKH-Abrechnung zu finden. Im Beschluss hieß es, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden...
Könnt ihr mir bitte helfen?