Hallo,
folgender Fall:
Prozesskostenhilfeantrag mit Klageentwurf aus Wert von 3.000,00 € eingereicht.
PKH-Prüfverfahren beginnt. Dann Termin im PKH-Prüfverfahren, wo Anwalt von uns anwesend war.
Später Bewilligung PKH, aber nur zum Teil, aus 1.500,00 €.
Dann Versäumnisurteil gg. den Beklagten.
Meine Abrechnungen würden jetzt so aussehen:
Mdt.:
1,0 VG aus 1.500,00 € (da ja in dieser Höhe PKH abgelehnt wurde)
1,2 TG aus 3.000,00 € (weil im PKH-Prüfververfahren und es ging ja noch um 3.000,00 €) ???
19 % Ust.
Staatskasse:
1,3 VG aus 1.500 €
0,5 TG aus 1.500 € (wg. Versäumnisurteil)
PTP
19 % Ust.
Richtig? Kann mir jemand helfen?
Danke schonmal!
Terminsgebühr im PKH-Prüfverfahren ohne Vergleich
- Pepples
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Hallo
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- Liesel
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So kannst du das nicht abrechnen.
Es ist eine 1,0 nach 3335 aus 3.000,00 Euro entstanden. Hiervon ist eine 1,0 aus 1.500,00 Euro auf die 1,3 nach 3100 anzurechnen.
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Und genauso die Terminsgebühr. Die ist voll anzurechnen auf die in der Hauptsache entstandene TG.
Okay danke.
Aber wegen der Terminsgebühr...im PKH-Prüfverfahren ist eine 1,2 TG entstanden, weil verhandelt wurde (aus 3.000,00?!) und im Hauptsachverfahren nur eine 0,5 TG wg. VU. Wenn ich jetzt die 1,2 auf die 0,5 anrechne, bleiben ja -0,7. Da ich ja aber nicht höher anrechnen darf, sodass es ins Minus geht, rechne ich eine 0,5 an und es bleib 0,0 TG? Das kann doch auch nicht sein?!
Aber wegen der Terminsgebühr...im PKH-Prüfverfahren ist eine 1,2 TG entstanden, weil verhandelt wurde (aus 3.000,00?!) und im Hauptsachverfahren nur eine 0,5 TG wg. VU. Wenn ich jetzt die 1,2 auf die 0,5 anrechne, bleiben ja -0,7. Da ich ja aber nicht höher anrechnen darf, sodass es ins Minus geht, rechne ich eine 0,5 an und es bleib 0,0 TG? Das kann doch auch nicht sein?!
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Wieso kann das nicht sein? Du bekommst halt max. eine 1,2 TG aus 3.000,00 Euro.
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