Wie könnte Mandantin beraten werden?

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Hammy
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#1

05.01.2012, 11:58

Hallo, habe da nochmal ne Frage.

Ein möglicher Mandant ist gekündigt worden. Der Chef will ihm das Geld nicht auszahlen und unterstellt dem AN gestohlen zu haben. Nun ist Mandant arbeitslos. Bekommt wohl von der Arge eine Sperre, wegen der Unterstellung des Chefs. Er möchte nun beraten werden von einem Anwalt. Hat aber kein Geld dafür. Haben ihm geraten beim AG einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Dort war er, hat aber keinen bekommen, weil er den AG erst selbst anschreiben und auffordern soll das Gehalt auszuzahlen und die Unterstellung zurückzunehmen, das rät zumindest die Rechtsantragsstelle beim AG. In das Unternehmen will sie aber nicht mehr zurück. (Wen wundert's?) Nun hat er seinen Cef angeschrieben. Laut Gericht soll er aber noch 2 Wochen warten ob der Chef reagiert. (Dieser ist wohl im Urlaub). Das Problem: Er hat kein Geld, bekommt derzeit keinen Beratungshilfeschein (Erst nächste Woche...) hat zudem noch eine Sperre von der Arge und die Klagefrist läuft nächste Woche ab.

Haben ihm geraten selbst Klage einzureichen um die Frist zu wahren. Allerdings wissen wir auch nicht ob dies etwas bringen wird, da wir auch keine Einsicht in den Vertrag haben und somit nichts genaues sagen können.

Was kann der arme Mann jetzt tun? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten?
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Adora Belle
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#2

05.01.2012, 12:03

Wieso mußt Du das wissen? Das ist Anwaltskram.
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#3

05.01.2012, 12:13

Und hört sich nach Rechtsberatung an :nachdenk
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Hammy
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#4

05.01.2012, 12:14

Nunja, es ist aber für den Rest der Woche neimand hier außer ich. Ich würde ja nicht fragen, wenn einer der Anwälte hier rumtänzeln würde.
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#5

05.01.2012, 12:16

aber das is Rechtsberatung, das dürfen wir net :wink: :-|

Dann muss sich der Mandant eine andere Kanzlei suchen für den Fall und dort im Rahmen der Prozess/Verfahrenskostenhilfe Auftrag erteilen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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#6

05.01.2012, 12:17

Gibt es denn keinen Vertreter? Selbst wenn Du es wissen solltest, sind das Rechtsauskünfte, die wir nicht erteilen dürfen, auch nicht gegenüber potentiellen Mandanten!

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Klagefrist läuft nächste Woche ab.
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Dann reicht es für die Fristwahrung, wenn der Mdt sofort in der nächsten Woche - wenn ja wieder ein Anwalt da ist - einen Termin bekommt und er alle Unterlagen mitbringt.
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#7

05.01.2012, 12:18

So ist es ;)

Deshalb

:closed
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