Konto im PKH-Antrag

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michi-bruce
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#1

04.01.2012, 09:05

Hallöchen! :wink1

Als wir neulich einen PKH-Antrag weggeschickt haben und dort angekreuzt haben, dass unser Mandant (Antragsteller der PKH) kein Vermögen auf Konten hat, kam eine Monierung vom Gericht mit folgendem Inhalt:
"Sie geben auf dem PKH-Antrag an, dass Ihr Mandant kein Konto besitzt. Da die Zahlungen des Jobcenters jedoch auf ein Konto erfolgen, bitten wir um Aufklärung."

Das passiert übrigens nicht zum ersten Mal. Ein Richter wollte sogar soweit gehen, uns die PKH abzuweisen, wegen dieser Sache ... :evil:

Ich sehe es so, dass auf dem Konto nur das Vermögen auf dem Konto des Antragstellers angegeben werden muss. Es kann ja auch sein, dass der Antragsteller ein Dutzend verschiedener Konten hat - wo er aber überall mit 500 € im Minus steht. Das ist doch dann kein Vermögen, oder seh ich das falsch?

Was meint ihr dazu?
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Ciara
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#2

04.01.2012, 09:07

Meines Erachtens muss trotzdem ein Konto angegeben werden und ein aktueller Kontoauszug beigelegt werden. Es könnte ja auch sein, dass dort ordentlich Geld liegt. :mrgreen:
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Panda
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#3

04.01.2012, 09:12

Ich denke, dass die Konten auf jeden Fall angegeben werden müssen. Ich würde dann angeben, dass das Konto mit dem Betrag x im Minus ist.
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misspinky1984
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#4

04.01.2012, 09:14

Du musst die Angaben im PKH-Antrag durch Auszüge/Quittungen belegen. Also gibst Du das Bankkonto an und fügst die entsprechende Bankkontoauszüge bei
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#5

04.01.2012, 09:17

misspinky1984 hat geschrieben:Du musst die Angaben im PKH-Antrag durch Auszüge/Quittungen belegen. Also gibst Du das Bankkonto an und fügst die entsprechende Bankkontoauszüge bei
Genau und zwar für sämtliche Konten und immer. Es spielt keine Rolle, ob da was drauf ist oder nicht. Das Gericht kann sogar rückwirdend fortlaufende ungeschwärzte Kontoauszüge anfordern. Es könnte ja theoretisch auch sein, dass Gelder vom Konto weggeschafft worden sind. :wink:
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#6

04.01.2012, 09:17

Okay, werd ich dann mal machen. :dankeschoen für eure Antworten.
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#7

04.01.2012, 09:19

Also wenn der Mandant ein Konto besitzt haben wir immer das Konto auch angegeben, hinten kann man ja den "Guthabensbetrag" ggfs. eben mit einem Soll angeben.
Es steht zwar über der Spalte "Vermögen" aber ich denke die möchten grundsätzlich wissen, ob ein Konto da ist.
Also wie gesagt, wir haben ein vorhandenes Konto immer mit angegeben auch wenn es im - war. aktueller Kontoauszug dazu (nicht relevante Posten immmer geschwärzt) und ab zum Gericht.
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#8

04.01.2012, 09:25

aktueller Kontoauszug dazu (nicht relevante Posten immmer geschwärzt) und ab zum Gericht.
Wird hier nicht mehr akzeptiert. Es sind ungeschwärzte Auszüge der letzten drei Monate vorzulegen.
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#9

04.01.2012, 09:45

Tja, langsam setzte ich mich durch...

Konten müssen immer angegeben werden. Ich kann 3 Monate ungeschwärtz verlangen, im besonderen Einzelfall 6 Monate.

Ich weiß ja nicht, was geschwärt ist, daher ungeschwärzt. Und ja, ich habe oft genug so Schlauköppe, die ihr Geld noch in Sicherheit bringen wollen, damit der Steuerzahler zahlt.

Und ja: Die Nichtvorlage führt zur unangreifbaren Zurückweisung.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#10

04.01.2012, 09:47

Die Konten habe ich aber schon vor November 2011 immer angegeben. :pfeif
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