Scheidung habe ich schon abgerechnet ggü. Staatskasse (ach ja, VA wurde abgetrennt). Okay, dann doch alles in die Rechnung an Mandantin und die Wahlanwaltsgebühren für das SCheidungsverfahren abziehen.
VKH für Scheidung aber nicht für Folgesache
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Hm.... M.E. muss für die Folgesache Unterhalt nicht gesondert VKH bewilligt werden, s. § 48 III RVG.
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Das gilt nach dem Gesetzeswortlaut aber nur für eine Einigung, nicht für die Folgesache selbst.
- Ciara
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So habe ich es auch gelesen, AB. Nur der VA ist mit drin, wenn ich in der Scheidung VKH habe. Ansonsten muss ich für jede Folgesache gesondert VKH beantragen.
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Ciara hat geschrieben:Im Protokoll steht, dass sowohl das Verfahren Trennungsunterhalt eA mit dem Az. .... sowie die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt aus dem Scheidungsverfahren Aktenzeichen ... mit der Vereinbarung erledigt sind.
Ich dachte, dass wenigstens die EG für den Unterhalt mit der Staatskasse abgerechnet werden kann... Hab aber leider auf die Schnelle nix dazu gefunden.
- Ciara
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Der Unterhalt ist aber gar nicht in dem Vergleich mit drin.
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