PKH: Wer trägt Gerichtskosten, wenn Gegner im Ausland ist?

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NORTHERN DINO
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#11

06.12.2011, 14:47

Oops, Brille beschlagen. Na ja, doppelt hält besser... :wink:
Zuletzt geändert von 13 am 13.12.2011, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Anni R.
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#12

13.12.2011, 09:36

Hallo Ihr Lieben,

ich schon wieder ;)
Wenn ich die Frage mal abwandeln darf...wie verhält sich das mit den Gerichtskosten, wenn lediglich unser PKH-Antrag + Klageentwurf zur Stellungnahme übersandt wurde? Können uns also Gerichtskosten entstehen, wenn wir den PKH-Antrag zurücknehmen?

Danke schon mal im voraus!

Liebe Grüße aus Magdeburg
Zaubermaus007
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#13

13.12.2011, 09:41

Im PKH-Prüfungsverfahren entstehen keine Gerichtskosten...
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Anni R.
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#14

13.12.2011, 09:53

noch nicht mal für die Zustellung der Schriftsätze im Ausland?
Zaubermaus007
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#15

13.12.2011, 11:08

Im PKH-Verfahren wird eigentlich nichts zugestellt... Nur Übersendung zur Stellungnahme.
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