Verfahrenskostenhilfe Arbeitsrecht Abrechnung

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Naturini
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#1

23.11.2011, 15:24

Hallo,

ich habe mal eine generelle Frage. Wir haben eine Anwältin die bei uns derzeit als freie Mitarbeiterin angestellt ist. Jetzt habe ich hier eine Akte die sie zwar bearbeitet hat aber eine der Sozien hat immer unterschrieben (Klage) und VKH wurde auch für meine Chefin beantragt. Wenn die Anwältin die für uns arbeitet den Termin macht wie sieht das dann mit der VKH aus? Muss sie sich selbst beiordnen lassen da sie den Termin auch wahrnimmt?
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Adora Belle
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#2

23.11.2011, 15:39

Das ist nicht nötig. Die beigeordnete Kollegin kann sich vertreten lassen.

Für die Zukunft solltet Ihr die Sozietät beiordnen lassen, das ist ja jetzt möglich.
Naturini
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#3

23.11.2011, 16:31

Reicht es dann wenn wir eine Untervollmacht fertig machen? Das höre ich jetzt zum ersten Mal, dass man auch die Sozietät beiordnen kann. Wie mache ich das?
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Adora Belle
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#4

23.11.2011, 16:41

Du beantragst eben, die Kanzlei Rechtsanwälte Raff+Gier beizuordnen. Für Dein jetziges Verfahren reicht die Untervollmacht. Die Gebühren macht dann trotzdem die beigeordnete RAin geltend.
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Rpfl_Andreas
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#5

24.11.2011, 11:55

Adora Belle hat geschrieben:Für die Zukunft solltet Ihr die Sozietät beiordnen lassen, das ist ja jetzt möglich.
BGH NJW 2009, 440 mit Anmerkung Horn
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