Kläger ein Mann und seine Ehefrau.
Kläger ist nach 1. mündl. Verhandlung gestorben.
m.W. wurden die Verfahren der beiden zusammengelegt.
Der belastende Verwaltungsakt geht auf die Erbin über, also auf die Frau.
Könnte der Verstorbene noch PKH erhalten?
Oder regelt man das im Endeffekt über eine Erhöhungsgebühr bei der Frau?
PKH für Verstorbenen
Hallo,
m.E. muss der PKH-Antrag auf die Frau umgeschrieben werden, als gesetzliche Erbin des Klägers. Wurde dem Kläger PKH bewilligt? Hätte den die Ehefrau Chancen auf PKH?
m.E. muss der PKH-Antrag auf die Frau umgeschrieben werden, als gesetzliche Erbin des Klägers. Wurde dem Kläger PKH bewilligt? Hätte den die Ehefrau Chancen auf PKH?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Du kannst doch nicht für einen Toten jetzt noch PKH beantragen. Der PKH-Anspruch endet mit dem Tod, selbst wenn der Antrag schon gestellt würde, gäbe es da jetzt nix mehr zu entscheiden.
Ein Antrag für die Frau ist natürlich immer noch möglich, wenn sie selbst berechtigt ist.
Ein Antrag für die Frau ist natürlich immer noch möglich, wenn sie selbst berechtigt ist.