Zuständigkeitswechsel nach PKH-Bewilligung-> neuer Antrag?

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katha71
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#1

19.09.2011, 16:10

Hallo,

ich weiss nicht so recht, wie damit umzugehen ist: Wir haben in einem AG-Klageverfahren die PKH bewillig bekommen. Dann wurde die Klage auf über 5.000,- € erweitert und antragsgemäß an das LG verwiesen.

Muß die PKH hier durch das LG neu bewilligt werden?
Ich denke nicht, da hier LG innerhalb des selben, nämlich des ersten, Rechtszuges liegt, 119 ZPO.

Oder doch noch ein neuer Antrag?

Danke für Antworten!
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Liesel
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#2

19.09.2011, 16:11

Du mußt nur die Erstreckung der PKH auf die Klageerweiterung beantragen.
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katha71
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#3

19.09.2011, 16:30

@Liesel: Danke! :D
Judy 2020
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#4

25.09.2021, 09:03

Hallo Liesel, hätte da auch ne Frage:
Was muss ich dem Gericht schreiben wenn die Hauptsache an ein anderes Gericht verwiesen wurde und wir den PKH Antrag beim ursprünglichen Gericht, das nicht mehr zuständig ist und nun den Rechtsstreit verwiesen hat?
Danke schon mal für die Antwort.
Liebe Grüße
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jojo
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#5

27.09.2021, 11:01

Nix: Der Antrag ist da und muss entschieden werden.
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Judy 2020
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#6

30.09.2021, 00:38

Hallo jojo, danke Dir für deine Antwort.
Bist du dir da ganz sicher?
Lieber Gruß
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jojo
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#7

30.09.2021, 09:06

Ja.

Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass der Antrag übersehen wird, so dass ich ggf. um Entscheidung über den Antrag bitten würde.
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Judy 2020
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#8

05.10.2021, 22:30

:thx Vielen lieben Dank, Liesel.
Lieber Gruß von Judy
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#9

21.10.2021, 23:13

Danke Dir auch jojo. 👍
Lieber Gruß Judy
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