Hallo Ihr Lieben,
ich ärgere mich hier jetzt schon seit einiger Zeit mit dem AG Spandau und zwar wegen folgenden Sachverhalts:
Wir haben PKH-Antrag und Klageentwurf eingereicht. Der PKH-Antrag wurde abgelehnt und wir haben die Sache nicht weiterbetrieben.
Jetzt schickt das Gericht bzw. die Kosteneinziehungsstelle ständig Mahnungen über die Zahlung eines GK-Betrag i.H.v. 45,00 €.
ABER wieso? Das PKH-Prüfungsverfahren ist doch GK-Frei...... Bei einem Anruf dorthin wurde mir nur lapidar mitgeteilt: "Die ist entstanden, also zahlen"
Ich verstehe das nicht. Und nuuuuuunnnn ???
PKH-Prüfungsverfahren
- 13
- NORTHERN DINO
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Das ist doch keine Antwort, sondern eine Frechheit! Schriftliche Anfrage an das Gericht, weshalb diese Gebühr entstanden ist unter Angabe der entsprechenden Vorschriften. Väddisch.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- petzilein
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Danke 13, aber das hab ich schon gemacht...... Daraufhin erhielt unsere Partei ein Schreiben der Kosteneinziehungsstelle mit folgendem Wortlaut:
Der mit der Kostenrechnung zum Kassenzeichen ....... angeforderte Kostenbetrag ist nach der beiligenden Kostenrechnung nur noch in Höhe von 45,00 € zu zahlen
Ich glaube ehrlich die raffen das dort nicht...... aber ich werde schon noch mal schreiben und etwas "fecher" werden.....
Der mit der Kostenrechnung zum Kassenzeichen ....... angeforderte Kostenbetrag ist nach der beiligenden Kostenrechnung nur noch in Höhe von 45,00 € zu zahlen
Ich glaube ehrlich die raffen das dort nicht...... aber ich werde schon noch mal schreiben und etwas "fecher" werden.....
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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Es nützt nix, nach Spandau zu schreiben deswegen. Du mußt das Streitgericht anschreiben. Die KEJ kümmert sich nur um die Einziehung, ob die Kosten berechtigt sind, können die weder entscheiden noch nachvollziehen.
- petzilein
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Ich weiss Adora Belle..... mein erstes Schreiben ging auch an das zuständige AG Spandau (hat allerdings auch die selbe Anschrift wie die Einziehungsstelle) beides im übrigen in Berlin....... !!
Ich danke euch und werd mal sehen, was die sich dort jetzt einfallen lassen
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Liebe Grüße von der Petz
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OH Mann, hab doch tatsächlich bei der Geschäftsstelle jemand ans Telefon bekommen und die hat mir jetzt folgendes erklärt:
"In Ihrem Antrag steht "Klage- und Prozesskostenhilfeantrag" und da das kleine Wörtchen "Entwurf" hinter der Klage nicht steht, ist diese eine Gebühr angefallen
Also ich war so geschockt: und hab erst mal gemeint..... NEIN.... als ich dann aber in die Akte gesehen habe, habe ich bemerkt, dass meine Kollegin wirklich das Wort "Entwurf" nicht geschrieben hat.
Allerdings muss ich auch dazu sagen, dass das bei uns hier bei den saarländischen Gerichten nie, aber auch wirklich niemals ein Problem war....
UND nun meine Frage: kann ich jetzt mit der Erinnerung dagegen vorgehen oder hauen die mir dann irgendein Gesetz um die Ohren ????
"In Ihrem Antrag steht "Klage- und Prozesskostenhilfeantrag" und da das kleine Wörtchen "Entwurf" hinter der Klage nicht steht, ist diese eine Gebühr angefallen
Also ich war so geschockt: und hab erst mal gemeint..... NEIN.... als ich dann aber in die Akte gesehen habe, habe ich bemerkt, dass meine Kollegin wirklich das Wort "Entwurf" nicht geschrieben hat.
Allerdings muss ich auch dazu sagen, dass das bei uns hier bei den saarländischen Gerichten nie, aber auch wirklich niemals ein Problem war....
UND nun meine Frage: kann ich jetzt mit der Erinnerung dagegen vorgehen oder hauen die mir dann irgendein Gesetz um die Ohren ????
Liebe Grüße von der Petz
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Ihr müßt schon im Antrag deutlich klarmachen, daß die Klage nur unter der Bedingung der PKH-Gewährung erhoben werden soll. Ansonsten, bei einer Formulierung wie oben, geht das Gericht von unbedingter Klageerhebung aus. Damit ist die Gebühr dann wirklich angefallen. Ich hatte mir das schon fast gedacht, daß es daran liegen könnte.
Wir machen das hier so, daß bei bedingter Klageerhebung der PKH-Antrag mit gesondertem Schriftsatz gestellt wird und die Klage im Entwurf beigefügt. Bei unbedingter Erhebung wird alles in einen Schriftsatz gepackt.
Wir machen das hier so, daß bei bedingter Klageerhebung der PKH-Antrag mit gesondertem Schriftsatz gestellt wird und die Klage im Entwurf beigefügt. Bei unbedingter Erhebung wird alles in einen Schriftsatz gepackt.
Ob da Entwurf steht oder nicht, drauf kann es nicht ankommen. Wichtig ist doch, dass ihr klar macht, wie ihr Eure Anträge meint.
petzilein nehmt es wie ein Mann und zahlt die Gerichtskosten aus Kanzleitasche oder eigener Tasche. Zum Glück sind es "nur" EUR 45,00.