Erinnerung gegen PKH-Festsetzung

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gurki78
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#1

13.09.2011, 10:52

Hallo,
habe mal eine Frage zur Erinnerungsbefugnis
Sachverhalt:
PKH-Bewilligung, nach Beendigung des Rechtsstreit PKH-Festsetzung.Abgesetzt wurde die Erhöhungsgebühr, deswegen haben wir Erinnerung eingelegt. Die Einlegung der Erinnerung erfolgte allerdings im Namen der Mandantschaft und nicht im eigenen Namen des RA. Der Bezirksrevisior ist natürlich der Meinung, dass die Mandantschaft nicht erinnerungsbefugt ist, sondern nur der RA (da Anspruch nach RVG § 45 ff.)
Mein Chef ist allerdings der Auffassung, dass auch die Mandantschaft eine Erinnerungsbefugnis besitzen muss, da die PKH ja überprüft wird.

Bitte um Hilfe. :D
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ist er's aber einmal, so muß er's mit allen seinen Fehlern sein.“

-Matthias Claudius-
Zaubermaus007
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#2

13.09.2011, 14:42

Die Partei ist m.E. nicht erinnerungsbefugt. Erinnerungsberechtigt ist nur der beigeordnete RA und die Staatskasse. Die Partei selbst ist ja auch nicht beschwert, der müsste ja aufgrund einer späteren Überprüfung sogar evtl. mehr zahlen....
gurki78
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#3

14.09.2011, 12:20

Danke Zaubermaus007. Sehe das auch so, tja läßt sich nun nicht ändern, müssen wir halt auf den Rest verzichten, weil nun für uns Frist weg.
LG :D
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-Matthias Claudius-
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#4

14.09.2011, 12:40

Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist wohl nach inzwischen einhelliger Ansicht - im Gegensatz zur Beschwerde - unbefristet (OLG Frankfurt/M NJOZ 2007, 2249, 2250; Baumgärtel/Hergenröder/Houben Rn 5; Riedel/Sußbauer/Schmahl Rn 5; OLG Düsseldorf StRR 2010, 276; <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, ab der 18. Aufl. § 56 Rdnr. 3-15)!
Habt ihr denn in der Sache Recht, also 2 Mandanten, beide PKH + Anwaltsbeiordnung, derselbe Gegenstand (also nicht mehrere Gegenstände, deren Wert addiert wird)?
gurki78
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#5

15.09.2011, 08:28

:thx
Guten Morgen,
danke für den Hinweis, dass Erinnerung unbefristet. Hab ich zwar auch schon mehrmals gelesen, aber hier überhaupt nicht mehr dran gedacht.

Wir haben insgesamt 5 Mandanten, für alle PKH bewilligt. Es handelt sich um ein Sozialgerichtsverfahren.
Allerdings geht es hier doch nicht um die Erhöhungsgebühr an sich, sondern mein Chef hat seinerzeit in seinem Kostenantrag die Verfahrensgebühr 3102 in Höhe von 250,00 € um 30 % erhöht, da Angelegenheit schwierig und hat dies auch im Kostenantrag begründet. Die Erhöhung hat das Sozialgericht gestrichen, dagegen hat Chefchen in Namen der Mdt. Erinnerung eingelegt.

Wir wollen jetzt die Erinnerung neu einlegen im eigenen Namen und nochmals die Erhöhung der Verfahrensgebühr begründen.
Mal sehen was passiert. :)
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