Gerichtskostenvorschuss bei PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Layla
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.08.2008, 16:17
Software: Advoware
Wohnort: Münster

#1

07.09.2011, 09:26

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Hilfe:

Die Gerichtskasse hat mir einen Vorschuss gezahlt. Nun erstelle ich die PKH-Abrechnung. Muss ich die Zahlung nun in der Spalte § 49 oder § 50 eintragen? Oder in beide?

Es ist so lange her das ich eine PKH-Abrechnung machen musste das ich hier nun eure Hilfe brauche...

Gruß, Layla
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

07.09.2011, 09:27

§ 49.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Layla
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 13.08.2008, 16:17
Software: Advoware
Wohnort: Münster

#3

07.09.2011, 10:06

Gibt es dafür eine Erklärung oder ein Kommentar, den ich meinem Anwalt vorlegen könnte? Der glaubt, dass § 50 richtig ist für den Eintrag...

Danke!
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

07.09.2011, 10:20

Wenn ihr einen PKH-Vorschuss bekommen habt, dann zieht ihr die Zahlung der Landeskasse dann vom Endbetrag ab. § 50 gilt doch nur, wenn Ratenzahlungen für den Mandanten festgesetzt wurden. Diese weiteren Gebühren bekommt ihr doch auch erst, wenn die Ratenzahlungen des Mandanten insgesamt geleistet wurden. Hoffe, hab mich verständlich ausgedrückt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antworten