Hallo zusammen,
bräuchte mal eure Hilfe:
Die Gerichtskasse hat mir einen Vorschuss gezahlt. Nun erstelle ich die PKH-Abrechnung. Muss ich die Zahlung nun in der Spalte § 49 oder § 50 eintragen? Oder in beide?
Es ist so lange her das ich eine PKH-Abrechnung machen musste das ich hier nun eure Hilfe brauche...
Gruß, Layla
Gerichtskostenvorschuss bei PKH
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn ihr einen PKH-Vorschuss bekommen habt, dann zieht ihr die Zahlung der Landeskasse dann vom Endbetrag ab. § 50 gilt doch nur, wenn Ratenzahlungen für den Mandanten festgesetzt wurden. Diese weiteren Gebühren bekommt ihr doch auch erst, wenn die Ratenzahlungen des Mandanten insgesamt geleistet wurden. Hoffe, hab mich verständlich ausgedrückt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.