Hallo ans Forum,
folgende Situation:
Kläger hat PKH bewilligt bekommen. Verfahrensgebühr und Terminsgebühr über PKH abgerechnet.
Kläger stirbt nach Verhandlung.
Zwei der Erben rücken nach. Keine PKH-Berechtigung mehr.
Nun wird Vergleich geschlossen, der vom Gericht protokolliert wird.
Wie wird abgerechnet?!
Schachterlteufel
PKH-Berechtigung endet während Verfahren - Abrechnung?!
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- Anahid
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Ohne, dass ich dazu jetzt eine Fundstelle oder so finden würde:
Im Grunde sind doch alle Gebühren neu entstanden. Die beiden Erben hätten ja auch einen anderen Anwalt mit der Vertretung beauftragen können. Also würde ich VG + Erhöhung, TG und EG abrechnen.
Wenn Euch da allerdings das Gewissen beißt, weil Ihr sagt, "das können wir ja nicht machen", rechnet eben nur die EG ab oder zieht die erhaltene PKH von der Gesamtrechnung ab.
Im Grunde sind doch alle Gebühren neu entstanden. Die beiden Erben hätten ja auch einen anderen Anwalt mit der Vertretung beauftragen können. Also würde ich VG + Erhöhung, TG und EG abrechnen.
Wenn Euch da allerdings das Gewissen beißt, weil Ihr sagt, "das können wir ja nicht machen", rechnet eben nur die EG ab oder zieht die erhaltene PKH von der Gesamtrechnung ab.
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und wie läuft das Ganze, wenn ich aufgrund Quotelung einen Kostenausgleichungsantrag machen muss?!
- Pepsi
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würde ich nicht so sehen, warum sollen die Geb. neu entstehen? die Erben sind doch in die Stellung des Verstorbenen eingetreten (würd ich jetzt mal so sehen)
du hast doch die VG und TG schon, ich würde jetzt einfach die EG abrechnen und gut ist
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- petzilein
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Also ich würde hier auf jeden Fall die Wahlanwaltsgebühren abrechnen und die bereits erhaltenen PKH-Gebühren hier abziehen.
So müsste es eigentlich der richtige Weg sein. Bei dem Kostenausgleichsantrag genau das gleiche.
Meine Meinung
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Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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- Anahid
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So...habs mir jetzt nochmal in Ruhe angeschaut. Bei der Kostenausgleichung kannst Du ja nur die VG + Erhöhung 0,3, TG und EG ansetzen. Von daher geb ich Petzilein hier recht. Denn bei der Kostenausgleichung wirst Du kaum 2 x VG etc. bekommen. Also würde ich dann genau wie Petzi abrechnen. Über die Folgen einer Kostenausgleichung hatte ich mir gar keine Gedanken gemacht. Manchmal ist es gut, wenn man weiterdenkt.
Also lange Rede, kurzer Sinn: Schließe mich der Meinung von Petzilein an.
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muss die PKH eigentlich von den "jetzigen Klägern" zurückerstattet werden, da diese ja nicht mehr berechtigt sind?!
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Achtung, habe gerade gesehen, dass es eine extra PKH-Rubrik gibt...
Habe dort die Frage nochmals eingestellt.
an alle Mitgrübler
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- Soenny
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Und ich habe es wieder geschlossen Themen bitte nur EINMAL einstellen! Wenn es im falschen Unterforum gelandet ist, bitte PN an mich oder Pepples, dann wird es verschoben
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hilfe!!! habe noch nie eine PN geschickt...
könntest du mir sagen, wie das geht?
Danke!!!
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