Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Sache auf dem Tisch die mich etwas stuzig macht.
Wir haben zwei familienrechtliche Sachen vor nem Amtsgericht im Saarland. Es geht umd den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt.
Kurz zum Sachverhalt:
Mdt. hat zwei Kinder und ist diesen auch zum Unterhalb verpflichtet, jedoch nicht in der Höhe die das Jugendamt angesetzt hat, da unser Mdt. mittellos ist.
Wir haben in beiden Angelegenheit die Einwendungen fertiggemacht und auch VKH für ihn beantragt.
In einer Sache wurde umgehend VKH beantragt in der anderen Sache erst später. Jetzt habe ich die Abrechnung gefertigt und bekomme die Antwort, dass ich doch bitte meine Abrechnung zurücknehmen soll, da weder ein Antrag auf VKH von uns gestellt wurde, geschweige denn bewilligt.
Jetzt habe ich mir den Beschluss noch mal angeschaut und festgestellt, dass wir nicht beigeordnet wurden in beiden Fällen.
Ehrlich gesagt ist es mir bisher noch nie untergekommen, dass jemand PKH/VKH bekommt wir aber nicht beigeordent werden.
Hat jemand vielleicht einen Tipp für mich wie ich die ganze Sache noch retten kann, Anträge wurden in beiden Sachen von uns gestellt.
Die Bewilligungsbeschlüsse sind auch schon älter, der eine ist von April der andere von Juni.
Lg
Tanja
Verfahrenskostenhilfe bewilligt aber nicht beigeordnet
- LuzZi
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Hmm, ich denke, ihr bzw. der Mandant hat die A-Karte gezogen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- petzilein
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Eine Bewilligung ohne Beiordnung gibt es häufig in ZV Angelegenheiten.
In Eurem Fall hat leider jemand ein wenig geschlampt und sich die Beschlüsse nachdem sie eingegangen sind nicht richtig durchgelesen.
Ich würde sagen: PECH für EUCH
In Eurem Fall hat leider jemand ein wenig geschlampt und sich die Beschlüsse nachdem sie eingegangen sind nicht richtig durchgelesen.
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Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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Dachte ich mir schon, dass wir das Ding in die Pfanne klopfen können da geschludert wurde.
Aber mal eine Frage, ist das denn häufig so? Ist mir bis heute noch nicht vorgekommen, da wir in diesen Verfahren vor den Amtsgerichten in NRW immer VKH/PKH bekommen haben bisher.
Vorallem dann so ganz ohne Hinweis, dass der Anwalt nicht beigeordnet wurde aus den und den Gründen.
Lg
Tanja
Aber mal eine Frage, ist das denn häufig so? Ist mir bis heute noch nicht vorgekommen, da wir in diesen Verfahren vor den Amtsgerichten in NRW immer VKH/PKH bekommen haben bisher.
Vorallem dann so ganz ohne Hinweis, dass der Anwalt nicht beigeordnet wurde aus den und den Gründen.
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Ist mir in einer Familiensache noch nie untergekommen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Dumme Frage, in Euren Anträgen steht aber schon drinne, dass VKH unter Eurer Beiordnung bewilligt worden ist, oder?
Leider Gottes wird VKH nur noch unteer Beiordnung bewilligt, wenn die Vertretung durch einen RA vorgeschrieben ist.
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die Frage habe ich mir auch gestellt, manche RA achten auf sowas nicht beim diktieren, weil sie die folgen nicht bedenken
ich gehe mal davon aus, dass die SAchen schon beendet sind, dann kannst du es vergessen
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- Adora Belle
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Wenn Beiordnung beantragt wurde und im Beschluß nicht ausdrücklich abgelehnt wurde, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, daß darüber noch nicht entschieden wurde, und erstmal eine Entscheidung verlangen. Wenn nicht beigeordnet wurde, sollte im Bewilligungsbeschluß irgendwas zur Begründung stehen.
Genau deswegen war die dumme Frage. Wenn dies beantragt worden ist, wurde über die Beiordnung sofern, wie erwaehnt, nichts im Beschluss steht, noch nicht entschieden. Ich pers. würde nichts unversucht lassen.