Wann PKH-Antrag stellen?

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ReFa2004
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#1

26.07.2011, 09:37

Hallo,

vorab: Wir bearbeiten PKH-Sachen so gut wie nie!

Daher folgende Frage:

Unser Mandant ist Beklagter und es soll für ihn PKH beantragt werden.

Stellen wir den PKH-Antrag nun bereits mit der Verteidigungsanzeige oder genügt es im Rahmen der Klageerwiderung?

Vorab schon vielen Dank für Eure Antworten!
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LuzZi
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#2

26.07.2011, 09:40

Wir stellen den Antrag immer in der Klagerwiderung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pepples
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#3

26.07.2011, 09:44

Du kannst auch bereits in der Verteidigungsanzeige den Antrag stellen. Neben den persönlichen Verhältnissen muss auch eine möglich Erfolgsaussicht da sein, d.h. es darf keine Mutwilligkeit vorliegen, damit PKH bewilligt wird.
Grundsätzlich gilt PKH immer erst ab Antragstellung, daher sollte man den Antrag zeitig stellen. :wink:
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ReFa2004
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#4

26.07.2011, 10:32

Danke schonmal.

Wenn wir den PKH-Antrag erst mit der Klageerwiderung stellen, würden wir dann auch die komplette 1,3 Gebühr bekommen?
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Pepples
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#5

26.07.2011, 10:34

Ja.
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PinkLady
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#6

26.07.2011, 10:53

Du kannst Pkh grundsätzlich bis zum Ende der mündlichen Verhandlung bzw. bis zu dem Moment stellen, in dem die Sache entscheidungsreif ist.

Solange die subjektiven und objektiven Voraussetzungen vorliegen, ist PKH zu bewilligen. Wichtig ist aber, das im Moment des Pkh-Antrages für die Partei noch Kosten entstehen können. D. h. spätestens vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss der Antrag gestellt sein, damit es nicht noch daran scheitern kann, dass der Partei keine Kosten mehr entstehen können.
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