PKH mit Klageentwurf

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Fräulein Schnürschuh
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#1

18.07.2011, 13:35

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt, konnte mir damit aber nicht wirklich helfen.

Wenn ich PKH einreiche und den nicht unterschriebenen Klageentwurf beigefüge, muss ich dann auch noch eine beglaubigte oder einfache Abschrift anhängen, oder reichen zwei "nackte" Entwürfe?

Schon vielen Dank für eure Antworten.
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Rumpelstilzchen
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#2

18.07.2011, 13:40

Hallo,
also einen beglaubigten Entwurf schon gar nicht, da dieser ja nicht zugestellt wird.
Wir handhaben es so, dass wir mit dem PKH-Antrag eine Kopie des Klage-Entwurfs an das Gericht beifügen mit dem Hinweis im PKH-Antrag, dass die (ebenfalls beigefügte Klage) nur als eingereicht gelten soll, wenn dem PKH-Antrag stattgegeben wurde. Diese beigefügte Klage wird dann auch auf Original-Briefkopf gedruckt, unterschrieben mit den üblichen Anlagen (begl. u. einfach).
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Fräulein Schnürschuh
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#3

18.07.2011, 13:44

Der Satz fehlt bei uns. Wir haben es immer so gemacht, dass wir den Entwurf beigefügt haben und wenn PKH bewilligt wurde, nochmal alles ordentlich ausgefertigt haben.

Also habe ich jetzt nur den ununterschriebenen Entwurf. Also einfach beide "nackt" mit Anlagen beifügen?
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Pepples
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#4

18.07.2011, 14:01

Wir machen hier immer alles in einem Schriftsatz, also erst Antrag PKH und dann für den Fall der Bewilligung die Klage direkt darunter. Das wird dann natürlich alles ausgefertigt und unterschrieben.
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Fräulein Schnürschuh
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#5

18.07.2011, 14:20

:thx Ich werde meinem Chef mal vorschlagen, die Weise auch zu nehmen. Ist einfacher und unkomplizierter.
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Zaubermaus007
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#6

18.07.2011, 14:50

Fräulein Schnürschuh hat geschrieben::thx Ich werde meinem Chef mal vorschlagen, die Weise auch zu nehmen. Ist einfacher und unkomplizierter.

Und schneller.... :mrgreen:
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Rumpelstilzchen
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#7

19.07.2011, 14:53

Hab grad zufällig einen entsprechenden Text geschrieben und stelle ihn hier mal ein:

überreichen wir beigefügt die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Mandantin. Weiterhin Entwurf eines Antrages auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit dem

Antrag

der Antragstellerin für das Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe
unter Beiordnung des Unterzeichners zu gewähren.


Im Falle der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird der nochmals im Original mit einer begl. und einfachen Abschrift beigefügte Schriftsatz zum Zwecke der Fortführung des Verfah-rens, insbesondere der Zustellung der Antragsschrift an den Antragsteller mit übergeben.
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