Trotz Beratungshilfeschein, Kosten von Mandant verlangen?
Verfasst: 06.07.2011, 09:53
Hallo,
hier mal eine Frage:
Unser Mandant kam mit einem Beratungshilfeschein zu uns. Nun ist die Angelegenheit beendet und wir können die außergerichtlichen Kosten bei der Gegenseite geltend machen. Das Problem hierbei ist, dass diese nur sehr schwer durchsetzbar sind. Wäre es möglich, die Kosten von unserem Mandanten erstattet zu bekommen oder klappt das nicht, weil er ein Beratungshilfeschein erhalten hat?
Vielen Dank für die Bemühungen im Voraus! (:
hier mal eine Frage:
Unser Mandant kam mit einem Beratungshilfeschein zu uns. Nun ist die Angelegenheit beendet und wir können die außergerichtlichen Kosten bei der Gegenseite geltend machen. Das Problem hierbei ist, dass diese nur sehr schwer durchsetzbar sind. Wäre es möglich, die Kosten von unserem Mandanten erstattet zu bekommen oder klappt das nicht, weil er ein Beratungshilfeschein erhalten hat?
Vielen Dank für die Bemühungen im Voraus! (: