In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Mina20
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#1
06.06.2011, 15:28
Hallo,
habe mal eine Frage, wir hatten außergerichtliche Beratungshilfe und auch abgerechnet 99,96 € (70 € netto), jetzt gehen wir ins Mahnverfahren über PKH, wie muss ich hier die "Beratungshilfegebühr" anrechnen ? Bin für Hilfe echt dankbar
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LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
06.06.2011, 15:32
Mit 35,-- €, die Hälfte
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.