Mandant hat PKH ohne Ratenzahlung (Beendigung des Verfahrens 12.01.2007).
14.12.2010 Beschluss, dass PKH-Beschluss aufgehoben wrid und Raten zu zahlen sind. Eingang des Beschlusses bei uns war der 16.12.2010. Beschwerde gegen PKH-Beschluss demnach am 17.01.2011 Form- und Fristgerecht eingelegt.
Jetzt schreibt die Rechtspflegerin:
"Abgesehen davon erklären wir zu den Darlegungen in Ihren Gründen, dass die 4 Jahre nicht verstrichen sein können, wenn der abschliessende Beschluss des Landgerichtes Leipzig vom 12.01.2007 datiert, die Frist also im Jahr 2011 ausläuft, und der von Ihnen angegriffene Beschluss vom 14.12.2010 stammt. Wir haben uns hierzu eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Danach erfolgt die Nichtabhilfe und die Vorlage an das Landgericht Leipzig".
Wie verhält sich das jetzt genau mit den 4 Jahren? Hat der Beschluss eine aufschiebende Wirkung? Meiner Meinung nach ist es erledigt und der Mandant hat nichts mehr zu zahlen. Kennt ihr vll sogar gerichtliche Entscheidungen dazu?
Gleiches bei einen anderen Mandanten:
Verfahren war am 11.06.07 abgeschlossen. Der Mandant war damals minderjährig und verdient jetzt gut Geld. Er soll 115€ raten zahlen. Allerdings haben wir bisher noch die Frist laufen, Stellung zu nehmen und eventuell noch Ausgaben zu benennen. Der Beschluss wird sicherlich in 2 Wochen da sein. Dagegen läuft dann wieder die Beschwerdefrist von einem Monat und dann wären die 4 Jahre auch fast rum.
Sind die Raten dann nur bis zur Verjährung fällig oder hat dieser Beschluss eine aufschiebenden Wirkung?
Vielen Dank schonmal
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Flunky