PKH - Familiensache / Vollstreckung Zwangshaft
Verfasst: 28.03.2011, 10:49
Hallo,
ich sitze hier grade an einer PKH-Abrechnung und komme überhaupt nicht weiter. Unser Mandant darf sich laut einer gerichtliche Verfügung der Wohnung seiner Ex-Freundin nicht nähern bzw. die Wohnung nicht betreten. Er wurde dann beschuldigt, in die Wohnung eingebrochen zu sein, woraufhin dann von der Gegenseite die Vollstreckung der Zwangshaft beantragt wurde. Wir haben dann naütrlich beantragt, diesen Antrag abzulehnen und unserem Mandanten PKH zu gewähren. PKH wurde dann auch gewährt. Es sollte dann einen außergerichtlichen Gütetermin geben, zu dem unser Mandant jedoch nicht erschienen ist. Daraufhin haben wir das Mandat niederglegt.
So und nun sitze ich an der Rechnung und weiß irgendwie so gar nicht weiter. Unsere Tätigkeit wäre doch eher nach Strafrecht abzurechnen, oder? Aber da wir ja nicht als Verteidiger bestellt worden sind, sondern unserem Mandanten Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde, bin ich verunsichert.
ich sitze hier grade an einer PKH-Abrechnung und komme überhaupt nicht weiter. Unser Mandant darf sich laut einer gerichtliche Verfügung der Wohnung seiner Ex-Freundin nicht nähern bzw. die Wohnung nicht betreten. Er wurde dann beschuldigt, in die Wohnung eingebrochen zu sein, woraufhin dann von der Gegenseite die Vollstreckung der Zwangshaft beantragt wurde. Wir haben dann naütrlich beantragt, diesen Antrag abzulehnen und unserem Mandanten PKH zu gewähren. PKH wurde dann auch gewährt. Es sollte dann einen außergerichtlichen Gütetermin geben, zu dem unser Mandant jedoch nicht erschienen ist. Daraufhin haben wir das Mandat niederglegt.
So und nun sitze ich an der Rechnung und weiß irgendwie so gar nicht weiter. Unsere Tätigkeit wäre doch eher nach Strafrecht abzurechnen, oder? Aber da wir ja nicht als Verteidiger bestellt worden sind, sondern unserem Mandanten Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde, bin ich verunsichert.