Abrechnung PKH

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Francis13
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#1

16.03.2011, 13:49

Halli hallo,

ich muss ne eA-Sache abrechnen und hab da gar keinen Durchblick. Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Also Mdt. beantragt einstweilige Anordnung. Wir bestellen uns erst später und beantragen dann Ordnungsgeld da sich der Gegner nicht an die eA hält. Es kommt zur Verhandlung und die Parteien schließen eine Vereinbarung.

Gegenstandswert:
Gewaltschutz: 1.500,00 €
Umgangsverfahren: 3.000,00 €
Wohnungszuweisung: 3.000,00 €
Ordnungsgeld: 300,00 €
[color=#BF0080]Oh Herr gib mir die Gelassenheit eines Stuhls,der muss ja schließlich auch mit jedem Arsch klar kommen![/color]
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niva
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#2

16.03.2011, 13:52

Also Mdt. beantragt einstweilige Anordnung. Wir bestellen uns erst später und beantragen dann Ordnungsgeld,
Hab ihr den Mdt im EA-Verfahren auch vertreten oder nur wg. dem Ordnungsgeld?
Ansonsten hört sich das sehr nach Mehrvergleich an.
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Francis13
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#3

16.03.2011, 13:54

Ne haben wir nicht
[color=#BF0080]Oh Herr gib mir die Gelassenheit eines Stuhls,der muss ja schließlich auch mit jedem Arsch klar kommen![/color]
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Adora Belle
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#4

16.03.2011, 14:02

Habt Ihr für alle diese Gegenstände PKH bewilligt bekommen?
Zaubermaus007
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#5

16.03.2011, 14:02

Nach deiner Überschrift möchtest du aber über PKH abrechnen oder? M.E. kannst du nur nach einem Wert von 300 EUR abrechnen, VG und TG und EG. VG aber - glaub ich - nach Nr. 3309.
Marlene
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#6

22.03.2011, 15:53

sehe ich auch so, wenn pkh nur für ordnungsgeld, dann nach 3309 abrechnen
lg
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