PKH und Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist

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Mona84
Foren-Praktikant(in)
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Wohnort: Oldenburg

#1

07.02.2011, 11:45

Wir haben eine Mandantin, die ist aus der Wohnung geklagt wurde... Räumungstitel ist rechtskräftig, und die Räumung ist vom Gerichtsvollzieher auf den 22.2.2011 anberaumt worden...

Nun hat mein Chef einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist gestellt (2 kleine Kinder, etc.)...

Meine Frage: Die Mandantin hat kein Geld...
Kann ich da PKH beantragen ?
Muss Beratungshilfe gewährt werden ? Ich sehe schon das Antwortschreiben des Amtsgerichts vor mir: Wird abgelehnt, weil die Mandantin ja auch direkt zum Rechtspfleger hätte gehen können, der den Antrag dann protokolliert...

Wäre schön, wenn wir unsere Arbeit auch irgendwie bezahlt bekommen...
:)

LG,
Moni
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